Montag, 15. März 2010
CB-Funk im Vergleich zum Amateurfunkdienst
Ganz ober das Bild: "Allen guten Bastarden einen guten Schlaf". In the top of the graphic is the highest protection sign for our humanity. Das Ewige Leben durch: Ehren-Codex einhalten und die Teufelsperre 1,2+3                § Dienst-Merkmal §

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§ Dienst-Merkmal §

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Was Astrobiologie ist unter folgendem Link erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Exobiologie
What is astrobiology is explained under the following link:
http://en.wikipedia.org/wiki/Astrobiology

People listen to the signals:
Völker hört die Signale:
Engl.: People listen to the signals.     Deut.: Völker hört die Signale.
Völker hört die Signale.
People listen to the signals.

Ham = Amateurfunker
Amateur radio = Amateurfunkdienst
The Amateur radio shack = Funkraum eines Amateurfunkers

Messe Ham rodio:
http://www.funk-news.de/2010/04/21/ham-radio-2010-ladt-zum-weltweiten-treffen-der-funkamateure-ein/

Ham Radio Friedrichshafen - Bedeutendeste jährliche Amateurfunk-Messe für den deutschen Sprachraum:
http://www.hamradio-friedrichshafen.de/

HAMCast goes HAM RADIO:
http://www.hamcast.de/

Es folgen Videos vom ganz normalen Amateurfunkdienst:

Amateur Shacks:


Amateur Radio Shacks:


Amateur radio Station:


Youtubers on the air:


Was CB-Funk ist ist ein ganz anderes Thema, eigentlich Kinderfunk aber CB-Funk darf jeder andere machen.
CB-Funk der Kinderfunk
Was CB-Funk ist ist ein ganz anderes Thema, eigentlich nur Kinderfunk, aber CB-Funk darf auch jeder andere machen. CB-Funker kennen meistens nur die 230 Volt Steckdoe, die Antennenbuchse im CB-Funkgerät als Steckdose und die CB-Funk-Antennenbuchse als Steckdose, die Microphonbuchse als Stekdose und können oft nicht mal eine gekaufte Antenne zusammensetzen oder gar aufbauen und wissen meistens nicht mal etwas über die eigenen CB-Funk-Frequenzen, Elektronik und Antennen, Funkrechte, Gesetze...


CB-Funk ist kein Amateurfunkdienst: Der Amateurfunkdienst hat eine Alters-Mindest-Begrenzung, eine staatliche Funkzeugnis-Prüfung mit Lehrgang und CB-Funker dürfen ohne Amateurfunk-Dienst-Funkzeugnis nur im CB-Funkbereich funken, nicht in den Amateurfunkdienstbereichen und nicht jeden Empfänger und Sender oder Funkgerät wie Amateurfunkdienst haben oder besitzen, CB-Funker haben auch sonst nicht die Möglichkeiten des Amateurfunkdienstes wie es bei den CB-Schwarzfunkern immer wieder zu sein scheint. Und haben eine Sende-Leistungs-Begrenzung von 0,5 Watt mit Amplituden-Modulation und 5 Watt mit FM Frequenz-Modulation. Der Amateurfunkkdienst darf mit 750 Watt Sendeleistung Senden. Wegen der 0,5-5 Watt Sendeleistung und nur AM und FM haben CB-Funker eigentlich eine Reichweite von maximal 40-50 Kilometer, mit einer Hochantenne und nicht mehr, wer im CB-Funk mehr erreicht wie 60 km funkt meisten unerlaubter weise mit zu starker Sendeleistung oder mit anderen im CB-Funk unerlaubten und strafbaren Mittel. Viele CB-Funker tun so als seien sie in 1000km Entfernung und andere CB-Funker merken dann nicht mal das sie nur verarscht werden…


Folgender Absatz ist aus Wikipedia.de: Ungesetzliches
http://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk
http://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk#Ungesetzliches
Seit Jahren ist weltweit privater Funkbetrieb außerhalb der dem CB-Funk zugeteilten Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung solcher nicht zugeteilter Frequenzen stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern (umgangssprachlich Brenner). Zuständig für Ermittlungen und die Ahndung von Verstößen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Rechtslage wird von Fachleuten als komplex empfunden; Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und zeitraubend werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen.



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http://www.amateurradio.uni-halle.de/glossary/darcinfo.de.html
Amateurfunk ermöglicht den Selbstbau von Funkgeräten

Das Hauptziel der Funkamateure ist das Erlangen besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten nicht zuletzt auch bei der Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von entsprechenden Geräten. Sie dürfen mit Eigenbaugeräten arbeiten, im Gegensatz zu CB-Funkern, die nur typengerechte Geräte mit Zulassung verwenden dürfen.

Wesentliche Voraussetzung für den Amateurfunk ist, daß dieser nur aus persönlicher Neigung und ohne Verfolgung wirtschaftlicher Interessen ausgeübt wird. Eine kommerzielle Nutzung ist deshalb, im Gegensatz zum CB-Funk, in jedem Falle ausgeschlossen.

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Der CB Funk dient eigentlich rein wirtschaftlichen Interessen wie Geräte, Antennen verkaufen oder Sprüche von CB-Funkern für Werbung zu benutzen, das Geschäft mit der Einsamkeit...

So sieht und hört sich meistens CB-Funk an, wie hier eine ganz typische CB-Funk-Bude mit Feststation mit maximal ~3-30 km Reichweite:


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http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnetzagentur#Aufgaben


Aufgaben [Bearbeiten]

Die Behörde ist für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich.
Telekommunikation [Bearbeiten]
Messfahrzeug der Bundesnetzagentur

Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost in drei eigenständige Unternehmen wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (Deutschland) (TKG) eine Behörde geschaffen, die die Regulierung der betroffenen Märkte zur Aufgabe hat. Wettbewerbern der ehemaligen Monopolisten soll damit Chancengleichheit eröffnet werden.

Aber auch bei Unregelmäßigkeiten in der Brief- oder Paketzustellung ist die Bundesnetzagentur unmittelbarer Ansprechpartner für Jedermann. Die Behörde ist verpflichtet den Beschwerden nachzugehen.

Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung und Genehmigung aller Tarifänderungen von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung auf einem bestimmten Markt innehaben. Betroffen davon war bisher nur die Deutsche Telekom, die allerdings auch schon versucht hat, unter Berufung auf diese Vorschrift gegen lokale Anbieter vorzugehen.

Die Bundesnetzagentur muss weiterhin Sorge tragen, dass der ehemalige Monopolist Konkurrenten alle Leistungen zu wirtschaftlich begründbaren Konditionen anbietet. Aus diesem Grund muss die Telekom Konkurrenten beispielsweise den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu festgelegten Konditionen ermöglichen.

In den bisher neun Jahren ihres Bestehens ist es nach Aussagen ihres Präsidenten noch nicht gelungen, in allen Telekommunikationsmärkten einen selbsttragenden Wettbewerb zu verwirklichen.

Neben der wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit hat die Bundesnetzagentur auch Aufgaben im technischen Bereich. So prüft sie elektronische Geräte auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit. Alle ortsfesten Funkstellen mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt EIRP werden vor der Betriebsaufnahme seitens der Bundesnetzagentur auf die Einhaltung der Grenzwerte ihrer abgestrahlten elektromagnetischer Felder kontrolliert. Das entsprechende Verfahren ist in der BEMFV vorgegeben.

Ein ebenso wichtiger Aspekt für Funkstellen ist die Frequenzordnung. So wurden z. B. die Frequenzen UMTS öffentlichkeitswirksam versteigert, aber darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur den Frequenznutzungsplan auf, in dem das komplette Frequenzspektrum den verschiedenen Funkdiensten zugewiesen wird. So z. B. die Amateurbänder für den Amateurfunkdienst, einzelne Frequenzen an Radiostationen bzw. Rundfunkanstalten.

Fahrzeug des Funkmessdienstes der Bundesnetzagentur:
Fahrzeug des Funkmessdienstes der Bundesnetzagentur
Fahrzeug des Funkmessdienstes der Bundesnetzagentur.

Bei den Funkdiensten, bei denen eine Prüfung zur Teilnahme an dessen Funkverkehr vorgeschrieben ist, werden solche Prüfungen von der Bundesnetzagentur abgenommen. Das sind z. B. die Prüfungen für den Flugfunk und für die Amateurfunkzeugnisse für den Amateurfunkdienst. Die Prüfungen für den Seefunkdienst sind zum Teil in die Hände der Segelsportverbände gelegt worden. Die Zuteilung der Rufzeichen für die Funkdienste wird von der Bundesnetzagentur vorgenommen.

Auf dem Telefonsektor stellt die Bundesnetzagentur z. B. Regeln für die Vergabe von Rufnummern (beispielsweise für 0900-Mehrwertdienste oder 118-Auskunftsdienste) auf.

Weiterhin ist die Bundesnetzagentur zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz. Ihr müssen Anbieter qualifizierter Digitaler Zertifikate unter anderem die Aufnahme des Betriebs anzeigen und hierbei ein detailliertes Sicherheitskonzept vorlegen. Die Anbieter können sich bei ihr auch akkreditieren lassen. Hierfür werden die Anbieter und die von ihnen eingesetzte Technik umfassend auf Sicherheitsrisiken überprüft. Für akkreditierte Anbieter stellt die Bundesnetzagentur das amtliche Wurzelzertifikat aus, sie ist die Root-CA (Wurzelinstanz) für die Bundesrepublik Deutschland. In dieser Eigenschaft wirkt die Bundesnetzagentur auf nationaler und internationaler Ebene auch an der Standardisierung von Signaturverfahren und -zertifikaten mit.

§ 67 Abs. 1 TKG ermächtigt die Bundesnetzagentur schließlich auch, die Einhaltung sonstiger Gesetze zu überwachen. Dies betrifft insbesondere den Verbraucherschutz, aber der Gesetzeswortlaut ist sachlich unbeschränkt. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat wiederholt entschieden, dass die Bundesnetzagentur nach § 67 TKG auch Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Bestimmungen ahnden kann, die überhaupt keinen Bezug zur Telekommunikation aufweisen (z.B. 13 B 668/08 vom 25. Juni 2008[1], 13 B 1397/08 und 13 B 1395/08 vom 26. September 2008).


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http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkzeugnis

Amateurfunkzeugnis
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Das Amateurfunkzeugnis ist eine Prüfungsbescheinigung der für den Amateurfunkdienst zuständigen Behörde.

Zum Senden im Rahmen des Amateurfunkdienstes benötigt man eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung sowie die Zulassung zum Amateurfunkdienst und ein personengebundenes Rufzeichen. Diese können durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung erworben werden.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Amateurfunkzeugnis in Deutschland
o 1.1 Aktuelle Amateurfunkzeugnis-Klassen
o 1.2 K-Lizenz
o 1.3 Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
o 1.4 Historische Entwicklung der Amateurfunkzeugnis-Klassen
* 2 Amateurfunkzeugnis in der Schweiz
* 3 Literatur
* 4 Weblinks
* 5 Siehe auch
* 6 Einzelnachweise

Amateurfunkzeugnis in Deutschland [Bearbeiten]

Das Amateurfunkzeugnis ist der Nachweis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) über eine erfolgreich abgelegte Amateurfunkprüfung. Das Amateurfunkzeugnis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und gleichzeitiger Zuteilung eines Rufzeichens. Erst mit dem zugeteilten Rufzeichen darf man die Amateurbänder benutzen.

Lizenzen werden im Amateurfunkdienst nicht vergeben, da eine Amateurfunkstelle (gemäß AFuG) nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten betrieben werden darf.


Für das Amateurfunkzeugnis wird man in folgenden Prüfungsteilen geprüft (Prüfung als Ankreuztest):

* Technik (bei Klasse E eingeschränkter Fragenkatalog)
* Betriebstechnik (Abwicklung des Funkverkehrs), für Klassen A+E identisch
* Gesetzeskunde (z. B. Amateurfunkgesetz, Amateurfunkverordnung, Internationaler Fernmeldevertrag, Telekommunikationsgesetz, Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ...), für Klassen A+E identisch
* Morsetelegrafie (freiwillige Zusatzprüfung; insbesondere für die Erteilung einer HAREC wichtig)

Der jeweilige Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn 75 % der möglichen Punkte erreicht wurden. Ab 70 % ist eine mündliche Nachprüfung möglich. Bei der Morsetelegrafie-Prüfung darf man höchstens vier unkorrigierte Fehler haben.

Für die Erweiterung einer Klasse-E-Lizenz auf Klasse A muss lediglich der Prüfungsteil Technik erneut abgelegt werden.
Aktuelle Amateurfunkzeugnis-Klassen [Bearbeiten]

Die Anforderungen der Prüfung hängen von der Lizenzklasse ab.

Klasse A
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 750 W PEP.

Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.

Klasse E
Zugang zu einigen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 100 W PEP im Kurzwellen-Bereich, bis zu 75 W PEP im Ultrakurzwellen-Bereich, im Einzelnen ist Sendebetrieb zulässig auf folgenden Frequenzbereichen / mit folgenden Sendeausgangsleistungen:

Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz.
Band Frequenz (MHz) zulässige Ausgangsleistung
160 m 1,810−1,850 bis 100 Watt
1,850−1,890 bis 75 Watt
1,890−2,000 bis 10 Watt
80 m 3,500−3,800 bis 100 Watt
15 m 21,000−21,450 bis 100 Watt
10 m 28,000−29,700 bis 100 Watt
2 m 144−146 bis 75 Watt
70 cm 430−440 bis 75 Watt
3 cm 10.000−10.500 bis 5 Watt

In diesem Rahmen dürfen die Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E auch Funkbetrieb in einigen Kurzwellenbändern mit eingeschränkter Senderleistung durchführen. Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A dürfen hingegen Funkbetrieb in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung durchführen. Dabei sind u. a. auch die Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) zu beachten.
K-Lizenz [Bearbeiten]

Der RTA verhandelt im Moment mit der BNetzA über die Umsetzung der IARU-ELL (Entry Level License) in Deutschland als Klasse unterhalb der Klasse E. Kritisiert wird von Funkamateuren hierzu vor allem der mangelhafte Informationsfluss zu diesem Thema. Die Position des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) dazu lautet:"... eine Einsteigerklasse wird es nur geben wenn eine breite Mehrheit der Funkamateure es so will." Insbesondere der DARC fordert nachdrücklich die Einführung, bleibt aber die Antwort um die Einbindung der neuen Lizenzklasse in ein stimmiges Konzept zur Nachwuchsgewinnung schuldig.

November 2009, Zitat aus dem zuständigen Stab AJW des DARC - Portalmeldung Ausbildung:

„Auf Antrag des RTA hat das Wirtschaftsministerium BMWi der Einführung einer Einsteigerklasse unterhalb der jetzigen Klasse E zugestimmt. Die neue Einsteigerklasse wird aber erst in der zweiten Jahreshälfte 2010 mit einer weiteren Änderung der Amateurfunkverordnung (AFuV) kommen. Die Bedingungen und Fragenkataloge für eine neue Einsteigerklasse müssen nun erarbeitet werden. Die BNetzA wird diese Aufgabe übernehmen. Einige RTA Mitgliedsverbände DARC, VFDB haben ihre Mitarbeit angeboten und bereits erste Vorschläge für die Gestaltung der neuen Einsteigerklasse unterbreitet.“

– DARC: http://www.darc.de/referate/ajw/ausbildung/ Portalmeldung

Dieser Darstellung, des DARC muss allerdings entgegengehalten werden, dass die folgenden Vereinigungen sich gegen Verhandlungen zur Einführung einer dritten Lizenzklasse ausgesprochen haben[1]:

* AGAF e.V. ca. 1000 Mitglieder, Vertreter Uwe E. Kraus DJ8DW
* AGCW-DL e.V. ca. 2000 Mitglieder, Vertreter Rolf Reiner Grunwald DL1ARG
* AMSAT-DL e.V. ca. 1000 Mitglieder, Vertreter Norbert Notthoff DF5DP
* DIG e.V. ca. 4000 Mitglieder, Vertreter Eberhard Warnecke DJ8OT
* FFR e.V. ca. 300 Mitglieder, Vertreter Hubert Lohmann DJ3YP

Die Haltung dieser Interessenvereinigungen und die fragwürdige Meinungsbildung des DARC lassen es fraglich erscheinen, ob es die durch das BMWi geforderte "breite Mehrheit der Funkamateure" zur Einführung einer neuen Lizenzklasse gibt.
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung [Bearbeiten]

In Deutschland bieten die beiden Amateurfunkverbände DARC und VFDB Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Amateurfunkzeugnisprüfung Klasse E und A sowie praktischen Ausbildungsfunkbetrieb an. Außerdem kann man hier auch eine SWL Prüfung ablegen sog. DE-Rufzeichen unter dem man dann als Short Wave Listener QSL Karten (Funkbestätigungskarten) versenden kann.
Historische Entwicklung der Amateurfunkzeugnis-Klassen [Bearbeiten]

Ausführliche Informationen hierzu bietet auch der Artikel zur Amateurfunkverordnung in der die Amateurfunkzeugnis-Klassen reguliert wurden.

Klasse 1
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Rufzeichenpräfix: DF, DH, DJ, DK, DL, DM2
Klasse 2
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. In der Zeit vom 15. August 2003 bis zum Inkrafttreten der nächsten Amateurfunkverordnung am 19. Februar 2005 wurde die Benutzung der Kurzwellenbänder geduldet. Rufzeichenpräfix: DB, DC, DD, DG, DM
Klasse 3
Zugang zum 2-m-Band (144-146 MHz) und 70-cm-Band (430-440 MHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von kleiner als 10 W EIRP. Rufzeichenpräfix: DO

Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 durften Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben der geforderten Mindestpunktzahl von 75 (Kl. 1 u. 2) von 100 im Bereich Technik/Gesetze/Betrieb der Amateurfunkprüfung bei der BNetzA den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll.

Diese kurzfristige Übergangsregelung wurde in einer Presseerklärung veröffentlicht und damit für mehr als ein Jahr Verstöße gegen die Amateurfunkverordnung toleriert. Diese Übergangsregelung galt bis zum 18. Februar 2005, am nächsten Tag trat eine novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft.


Vorher gab es bis Mitte der 90er Jahre bereits eine Klasse A (Präfix DH), die zwischen den heutigen Klassen 1 und 2 angesiedelt war. Da diese inzwischen in die Klasse 1 umgewandelt wurde und die neue Klasse A wieder die höchste Zeugnisklasse darstellt, sind keine Verwechslungen zu erwarten. Die anderen Lizenzklassen waren damals: B (entspricht der heutigen Klasse A) und C (nur UKW; brauchte keine Morse-Kenntnisse nachzuweisen; nur eingeschränkte Leistung erlaubt).
Amateurfunkzeugnis in der Schweiz [Bearbeiten]

Prüfungen sind beim Bundesamt für Kommunikation abzulegen. Die Prüfungsbereiche erstrecken sich über Technik, Vorschriften, Aufbau und den Betrieb der Funkstation. Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung bietet die USKA an.

Einsteiger-Lizenz („HB3-Lizenz“). Die Einsteiger-Lizenz ist ein einfach zu erreichender Zwischenschritt zur Kurzwellen-Lizenz. An der Prüfung werden Vorschriften und einfache, elementare Grundkenntnisse der Elektronik abgefragt. Mit einer Einsteiger-Lizenz darf man Amateurfunkgeräte aus kommerzieller Produktion, mit einer Leistung von max. 50 Watt im UKW-Frequenzbereich (144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz) benutzen. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kurzwellen-Bänder 160/80/15/10 Meter ebenfalls für HB3-Lizenzierte freigegeben. Die max. Leistung wird auf 100 Watt begrenzt.

Kurzwellen-Lizenz (“HB9-Lizenz“). Für den Erwerb der man die entsprechende Prüfung, darf man mit großer Leistung auf allen Amateurfunk-Frequenzen senden und sogar eigene Funkgeräte bauen und verwenden.

Empfangs-Lizenz („HE-Höramateur“). Man kann auch als „Hörer“ anfangen, um sich mit dem Betrieb auf den Amateurfunk-Bändern vertraut zu machen. Das kommt einem später als Funkamateur mit Einsteiger- oder Kurzwellen-Lizenz zugute. Eine Empfangs-Lizenz erhält man ohne eine Ausbildung und Prüfung über die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure, früher amtlich über die PTT.
Literatur [Bearbeiten]

* Eckart K. W. Moltrecht (DJ4UF): Amateurfunklehrgang TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse E, 7. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2009, ISBN 978-3-88180-364-9
* Eckart K. W. Moltrecht (DJ4UF): Amateurfunklehrgang TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse 1 und 2, 4. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2007, ISBN 978-3-88180-389-2
* Eckart K. W. Moltrecht (DJ4UF): Amateurfunk-Lehrgang, Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis, 3. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2008, ISBN 978-3-88180-803-3
* Christoph Grandt, Stratis Karamanolis: So werde ich Funkamateur, Elektra Verlag ISBN 3-922238-15-7
* Hans H. Cuno (DL2CH): Vorbereitung auf die Amateurfunk Lizenz Prüfung, frech Verlag ISBN 3-7724-5402-X

http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkdienst

Amateurfunkdienst
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Jung und Alt an einer Amateurfunkstation

Der Amateurfunkdienst (kurz: Amateurfunk, englisch: Amateur radio) ist ein internationaler öffentlicher Funkdienst gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst. In vielen Ländern sind die internationalen Regelungen in nationalen Amateurfunkgesetzen umgesetzt und die Details in Amateurfunkverordnungen sowie zwischenstaatlichen Verträgen präzisiert. Ein Teilnehmer am Amateurfunkdienst wird Funkamateur genannt und bekommt von der zuständigen Fernmeldebehörde ein eindeutiges Rufzeichen zugewiesen.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]

* 1 Das Hobby Amateurfunk
o 1.1 Amateurfunkdiplome
o 1.2 Modulationsarten, Betriebsarten und Übertragungsarten
o 1.3 Frequenzen
o 1.4 Jugendarbeit
o 1.5 Amateurfunk im Not- und Katastrophenfall
o 1.6 QSL-Karten
* 2 Wortbedeutung
* 3 Wege zum Amateurfunk
* 4 Die Entstehung des Amateurfunkdienstes
* 5 Regelungen rund um den Amateurfunkdienst
* 6 Die Zukunft des Amateurfunkdienstes
* 7 Siehe auch
* 8 Literatur (Auswahl)
* 9 Fußnoten und Einzelnachweise
* 10 Weblinks

Das Hobby Amateurfunk [Bearbeiten]
Amateurfunkstelle

Amateurfunk ist ein sehr vielfältiges Hobby:

* Manche konzentrieren sich auf die eigentliche Funkverbindung, das Gespräch mit anderen Funkamateuren auf der ganzen Welt.
* Die Techniker bauen kleinere oder größere Teile ihrer Funkanlage selbst. Bau, Test und Weiterentwicklung der Geräte sind hier der wichtigste Aspekt.
* Die Hochleistungssportler nehmen an Wettbewerben der unterschiedlichsten Art teil, etwa Contesten oder Peilwettbewerben.

Über spezialisierte Händler ist eine Vielzahl an Amateurfunkgeräten verfügbar. Die dort verwendete Technik ist häufig sehr kompliziert; selbst das Modifizieren dieser Geräte stößt schnell an Grenzen.

Damit sich Funkamateure leichter mit der einschlägigen Technik auseinandersetzen können, bieten verschiedene Firmen und Funkamateure Bausätze an. Dieser Weg erspart die teilweise schwierige Bauteilbeschaffung und erleichtert mit den zugehörigen Unterlagen Aufbau, Erweiterung und Modifikation. Selbstbaugeräte besitzen häufig nur eine geringe Sendeleistung.

Das Funken mit geringer Leistung (bis 5 Watt) nennt man auch QRP-Betrieb. (QRP ist ein Betriebszeichen und bedeutet Reduzieren Sie Ihre Sendeleistung.)

Die funktionstüchtige Zusammenstellung von Funkgerät, Antenne und messtechnischem Zubehör nennt man auch Amateurfunkstelle oder in der Amateurfunkwelt auch shack.

Den Funkamateuren stehen verschiedene Frequenzbereiche, die sogenannten Amateurbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen bis hinauf in den Gigahertz-Bereich zur Verfügung. Auch im optischen Bereich und im Bereich der Terahertzstrahlung sind Funkamateure aktiv und insbesondere in diesem Bereich auch aktiv an der Forschung beteiligt.

Alle Funkamateure haben einen gemeinsamen Verhaltenskodex, den so genannten Ham Spirit.
Amateurfunkdiplome [Bearbeiten]
Amateurfunkdiplome eines polnischen Funkamateurs

Für bestimmte Leistungen, z. B. für Funkkontakte in alle Länder der Erde, stellen Amateurfunkvereine Diplome aus. Diese Diplome nennt man auch Amateurfunkdiplome. Dafür ist meist vorher das Sammeln von QSL-Karten für die Beantragung erforderlich.
Modulationsarten, Betriebsarten und Übertragungsarten [Bearbeiten]

Es kommen traditionelle Modulationsarten und Betriebsarten wie Telegrafie und Telefonie genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreiben und moderne digitale Übertragungsverfahren wie Packet Radio, Pactor, APRS oder PSK31, welche hauptsächlich für die Textübertragung Verwendung finden. Auch Bild- und Videoübertragungen sind mit Betriebsarten wie FAX, SSTV (Slow Scan Television) und ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen) möglich. Auch eine Amateurfunk-Version des neuen digitalen Kurzwellenrundfunks Digital Radio Mondiale (DRM) wurde entwickelt. Seit kurzem gibt es auch digitalen Sprechfunk, wie der in Japan entwickelte digitale Übertragungsstandard D-STAR.

Viele der modernen Betriebsarten lassen sich mit Hilfe von zum Teil kostenloser, von Funkamateuren entwickelter Software betreiben. Für den praktischen Betrieb verbindet man lediglich das Funkgerät mit der Soundkarte eines handelsüblichen PC.
Meteorscatter auf 144 MHz (Foto: DJ4UF)

Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relaisstationen, Echolink, Satelliten (z. B. Amateurfunksatelliten, auch OSCAR genannt), EME oder auch Meteorscatter möglich. Damit kann man auch auf den UKW-Bändern, wo man eigentlich nur Entfernungen bis 300 km zurücklegen kann, mit fast der ganzen Welt sprechen. Funkamateure haben eigene Satelliten gebaut, die ständig die Erde umkreisen und die man als Relaisstation nutzen kann. Aber auch nur kurzzeitig vorhandene natürliche Erscheinungen, wie z. B. Aurora (Reflexion der Funkwellen an Polarlichtern) oder die Reflexion von Funkwellen an Flugzeugen, werden zur Überwindung größerer Entfernungen genutzt.

Eine Funkverbindung kann mit einer der oben erwähnten Betriebsarten aufgebaut werden:

* Die ursprünglichste Betriebsart ist Telegrafie (Friedrich Clemens Gerke, Samuel Morse). Die Aktivitäten in diesem Bereich gehen zwar zurück, seit praktisch weltweit die obligatorische Morseprüfung für die Kurzwellenlizenzen abgeschafft wurde. Speziell bei Selbstbauern ist Morsen weiterhin sehr beliebt, weil man mit sehr einfachen Geräten (den Sender muss man nur ein- und ausschalten können) und sehr geringen Empfängerbandbreiten (200 Hz gegenüber mindestens 2100 Hz bei Sprechfunk) arbeiten kann. Die nötige Übung vorausgesetzt, kann man weit über 200 Buchstaben pro Minute mit dem Gehör aufnehmen - das schnelle Geben ist mit einer elektronischen Morsetaste nicht das entscheidende Problem.[1][2]
* Telefonie (Sprechfunk) mit verschiedenen Übertragungsverfahren ist die wohl üblichste Kommunikationsart.
* Diverse Bildübertragungsverfahren von Faksimile bis Fernsehen sind üblich.
* In den letzten Jahrzehnten gewinnen digitale Betriebsarten immer größere Bedeutung. Ständig werden von Funkamateuren neue digitale Übertragungsverfahren erdacht, die dann weltweit mit anderen Funkamateuren ausprobiert werden.

Frequenzen [Bearbeiten]

Die einzelnen Bereiche des elektromagnetischen Spektrums, die der Amateurfunkdienst nutzen darf, nennt man auch Amateurbänder.
Jugendarbeit [Bearbeiten]
indische Amateurfunkstation

Innerhalb des Amateurfunks sind diverse Projekte für junge Funkamateure entstanden. Nachfolgend sind einige internationale Veranstaltungen aufgeführt:

* Kid’s Day am ersten Sonntag im Januar und dritten Samstag im Juni (eine Idee der American Radio League ARRL) [3]
* Europatag der Schulstationen jeweils am 5. Mai, initiiert vom Arbeitskreis Amateurfunk und Telekommunikation in der Schule – AATiS e. V., findet seit Mai 2001 statt. (vgl. Europatag)
* Young Helpers on the Air – YHOTA jeweils am zweiten Maiwochenende und am letzten Samstag im September, ein internationales Treffen der Jugendgruppen der Hilfsorganisationen und Schulsanitätsdiensten auf den Amateurfunkbändern, seit Mai 2006[4]
* Summits on the Air – SOTA Jugendpokal
* Jamboree on the Air – JOTA World Scout, am dritten vollständigen Oktoberwochenende, ein weltweites Treffen von Pfadfindern mit Hilfe von Amateurfunk-Stationen, es findet seit 1958 statt.
* Thinking Day on the Air – TDOTA WAGGGS (World Association of Girl Guides and Girl Scouts), am Wochenende vor dem 22.02. findet jährlich der TDOTA statt, Pfadfinderinnen (Girl Guides und Girl Scouts) nehmen über den Amateurfunk Kontakt miteinander auf. In Kanada heißt diese Veranstaltung GOTA (Guides on the Air).

Dazu kommen noch viele weitere regionale und lokale Veranstaltungen, wie etwa Jugendfielddays, Ferienspaßaktionen, Bastelaktionen und Jugendgruppen. An Schulen und Hochschulen gibt es oftmals Klubstationen (Schulstationen) sowie Projekte für Funkkontakte mit der Internationalen Raumstation ISS (Amateur Radio on the International Space Station – ARISS).

Die Interessen von jugendlichen Funkamateuren sieht ein Magazin (Stand November 2006) so: Eine niederländische Befragung unter Jugendlichen darüber, was ihnen denn am Amateurfunk besonders läge, brachte als Ergebnis folgende Reihung der Interessen: Conteste, Diplome, QRP (!), Funkgerät und PC, Amateurfunk in Gruppen, Notfunk, Naturerscheinungen, Funk und Astronomie. Keine Technik … [5] QRP bezieht sich dabei allerdings auf den Selbstbau von einfachen Funkgeräten kleiner Leistung und repräsentiert den Großteil des heutigen Selbstbaus.

21th World Scout Jamboree.jpg
Eröffnung des 21. World Scout Jamboree in Chelmsford, Großbritannien
Amateurfunk im Not- und Katastrophenfall [Bearbeiten]
Die durch ihre Notfunk-Aktivitäten bekannt gewordene indische Amateurfunkstation VU4RBI einige Tage vor der Tsunami-Katastrophe 2004.

In dünn besiedelten Regionen der Erde mit mangelhafter Telekom-Infrastruktur kann der Amateurfunk in Not- oder Katastrophenfällen ein letztes Mittel zur Nachrichtenübermittlung darstellen. Manch ein Leben ist durch die Übermittlung eines Notrufes durch Funkamateure gerettet worden, und so mancher Angehörige eines Katastrophenopfers konnte auf diesem Wege etwas über den Verbleib eines Verwandten erfahren.

In den dicht besiedelten Regionen der Erde, also etwa den Industrieländern der nördlichen Halbkugel, existiert heute eine Vielzahl öffentlicher und behördlicher Kommunikationsmittel. Katastrophen von der Hamburger Sturmflut 1962 bis zum Hurrikan Katrina im Jahr 2005 haben gezeigt, dass diese hochtechnologischen öffentlichen Kommunikationsnetze anfällig gegenüber Störungen sind. Ausführlichere Informationen sind unter dem Stichwort Notfunk festgehalten.
QSL-Karten [Bearbeiten]
QSL-Karte aus dem Jahr 1951

Die Funkgespräche, QSOs genannt, werden mit den QSL-Karten bestätigt. Besonders begehrt sind QSL-Karten aus Amateurfunk-Ländern, in denen es sehr wenige oder keine Funkamateure gibt, aber auch von seltenen oder schwer zu arbeitenden Amateurfunk-Stationen wie der Internationalen Raumstation ISS oder von prominenten Funkamateuren wie Juan Carlos von Spanien. Die Jagd nach weit entfernten Amateurfunk-Stationen wird DXen genannt. Die QSL-Karten werden entweder über den eigenen Amateurfunk-Verband an die Amateurfunk-Verbände im jeweiligen Land geschickt – oder direkt an die Adresse geschickt, die man zum Rufzeichen aus entsprechenden Datenbanken erhält.
Wortbedeutung [Bearbeiten]

In der Vollzugsordnung für den Funkdienst ist der Amateurfunk einmal für die erdgebundene Kommunikation definiert:

Amateurfunkdienst: Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird; Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus wirtschaftlichem Interesse befassen.

und einmal für die Kommunikation über Satelliten:

Amateurfunkdienst über Satelliten: Funkdienst, der den gleichen Zwecken dient wie der Amateurfunkdienst, bei dem für diese Zwecke jedoch Weltraumfunkstellen an Bord von Erdsatelliten benutzt werden.

Der Amateurfunk ist ein technisches Hobby, welches sich mit der drahtlosen Kommunikation befasst. Personen, die dieses Hobby ausüben, werden (lt. Amateurfunkgesetz) als Funkamateure bezeichnet. International ist die Bezeichnung HAM - High Frequency Amateur üblich. Die Bezeichnung Amateurfunker ist eher unüblich, um sie nicht mit den Personen zu verwechseln, die nicht ordnungsgemäß ermächtigt sind, denn zur Teilnahme am Amateurfunk ist grundsätzlich ein Amateurfunkzeugnis erforderlich.
Wege zum Amateurfunk [Bearbeiten]

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d. h. der Betrieb eines Senders, ist an ein qualifizierendes Zeugnis gebunden. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann, die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.

Kurse zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung bieten verschiedene Vereine und Organisationen an. Die meisten Kurse werden von den Amateurfunk-Verbänden angeboten, organisiert oder gefördert:

* in Deutschland: DARC e.V. (Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.) und VFDB e.V. (Verband der Funkamateure in Telekommunikation und Post e.V.)
* in Österreich: ÖVSV (Österreichischer Versuchssenderverband)
* in der Schweiz: USKA (Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure)

Häufig finden die Kurse an Schulen, Volkshochschulen oder an Universitäten statt. Die Nutzung eines Ausbildungsrufzeichens bietet dabei die Möglichkeit, schon vor der Amateurfunkprüfung unter Aufsicht eines Funkamateurs Funkbetrieb zu machen und so das erworbene Wissen auszuprobieren und zu festigen.
Die Entstehung des Amateurfunkdienstes [Bearbeiten]

Die Geschichte des Amateurfunkdienstes verlief in der Anfangszeit in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Viele Länder, wie die USA, Großbritannien und Frankreich standen dem Thema sehr liberal gegenüber und förderten die Entwicklung. Andere Länder, wie beispielsweise Deutschland, sahen den Amateurfunk misstrauisch und waren eher bestrebt die staatliche Fernmeldehoheit und das Postmonopol zu schützen. Speziell in Deutschland kam es erst nach dem Zweiten Weltkrieg unter Einfluss der Alliierten zu einer breiten Etablierung des Amateurfunkdienstes.
Regelungen rund um den Amateurfunkdienst [Bearbeiten]

Als geprüfter Funkamateur erhält man viele Rechte, unterliegt aber bei seinen Versuchen und seinem Funkbetrieb den umfangreichen Regelungen im Amateurfunkdienst. Diese Rechte wurden in vielen Ländern in einem eigenständigen Amateurfunkgesetz festgelegt, welche immer wieder den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am deutlichsten werden die stetigen Änderungen in der Geschichte der deutschen Amateurfunkverordnung.
Die Zukunft des Amateurfunkdienstes [Bearbeiten]

Der Amateurfunk hat unzähligen technisch interessierten und ambitionierten Menschen den Zugang zu wichtigen Gebieten wie Elektronik und Nachrichtentechnik geebnet. Damit leistete der Amateurfunk einen erheblichen Beitrag zur Förderung des technisch-wissenschaftlichen Nachwuchses. Entsprechend förderten Institutionen wie die Deutsche Bundespost, Deutsche Telekom, Technisches Hilfswerk oder die Bundeswehr den Amateurfunk. In der DDR gehörte der Amateurfunk zur paramilitärischen Ausbildung; der Zugang zum Amateurfunk war nur über die Gesellschaft für Sport und Technik möglich.

Der Amateurfunk bietet auch heute noch die Möglichkeit, die Grundlagen der Elektronik und der Funktechnik näher kennenzulernen. Gerade in der Hochfrequenztechnik kann dadurch eine für die praktische Arbeit notwendige Intuition erworben werden, die in den hoch verdichteten Studiengängen an den Universitäten und Fachhochschulen nicht vermittelt wird.

Der Amateurfunk hat sich große Verdienste bei der Katastrophenhilfe erworben. Besonders in Ländern mit großen Entfernungen und teilweise recht fragiler Infrastruktur, wie z.B. den USA oder in den Alpen, führen Naturkatastrophen und Großschadensereignisse immer wieder zum vollständigen Ausfall der normalen Kommunikations-Infrastruktur. Beispiele in Mitteleuropa sind Einsätze wie anlässlich der Sturmflut 1962 in Hamburg oder der Lawinenkatastrophe von Galtür; Amateurfunk bietet häufig eine schnelle Möglichkeit, einen Notruf abzusetzen. [6] Bei der nach der Flutkatastrophe von 1953 modellierten multinationalen Übung FloodEx waren 2009 Notfunker vor allem aus den Niederlanden und Großbritannien fest eingebunden, weil die Lage den weitgehenden Ausfall des zellularen TETRA vorsah; das THW hatte allerdings angemeldeten deutschen Notfunkern abgesagt. In Frankreich wird das Abhören von Notruffrequenzen und die Unterstützung bei der Suche nach abgestürzten Flugzeugen mit Peilgeräten vom Amt für Zivilschutz besonders gefördert. Amateurfunk ist ebenfalls ein wichtiges Standbein der Kommunikation von im Ausland eingesetzten Helfern mit dem Heimatland. [7] Satellitentelefone haben sich durch die begrenzten Bandbreiten, die vor allem von der Presse und privaten Firmen mit Priorität angekauft werden, als nur bedingt tauglich erwiesen. Weiteres hierzu unter Notfunk.

Eine wichtige Aufgabe des Amateurfunks war die Völkerverständigung. Verbindungen zwischen Funkamateuren aus West und Ost waren auch zu Zeiten des Kalten Krieges möglich, wobei die Nachrichteninhalte systembedingt stark eingeschränkt waren. Heute bieten Internet und niedrige Telefon- oder Flugkosten hierzu Alternativen, nicht jedoch in Schwellenländer mit niedriger Internetabdeckung. Der Reiz des Amateurfunks liegt ebenfalls darin, den Standort der Gegenstelle zu kennen und dadurch Rückschlüsse auf die Verbindung zu ziehen.

In den letzten 10–20 Jahren wird der Amateurfunk in der Gesellschaft weniger deutlich wahrgenommen, was sich deutlich am geringen Nachwuchs bemerkbar macht. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

* Junge Menschen haben heute viele Alternativen, wenn sie sich für ein technisches Hobby interessieren – etwa Computer und Internet. Zudem wird die Einstiegsschwelle (Amateurfunkzeugnisprüfung, Antennenmöglichkeiten) als hoch empfunden.
* Kommunikation ist einfacher geworden; Rechner heute sind zu komplex, als dass technisches Verständnis von Programmierung und Funktionsweise nötig oder möglich wäre (Altair 8800 -> ZX Spectrum -> C64 -> IBM AT); ebenfalls hat sich die Kommunikations-Infrastruktur von Mailboxen zu Sozialen Netzwerken gewandelt, die ebenfalls keine Beschäftigung mit der (Hardware-)Technik ermöglichen, diese andererseits aber auch nicht mehr erfordern.
* Klassische, einfache (niederschwellige) und kostengünstige Einsteigerquellen wie SWL bis Mitte der 70er oder CB-Funk bis Ende der 90er sind dadurch versiegt, ohne daß sich bisher ein Ersatz herauskristallisiert.
* Die starke Verbreitung elektronischer Geräte führt zu immer mehr EMV-Problemen. So treten im Amateurfunk Störungen durch z.B. das Kabelfernsehen oder durch Störabstrahlungen aus elektronischen Geräten auf. Insbesondere Powerline Communication (PLC) ist ein sehr großes Problem, bei dem Amateurfunk-Verbände auch Musterklagen anstrengen. [8]
* Verschärfend kommt hinzu, dass es heute schwieriger ist, eine aufwendige Antennenanlage zu installieren, sofern man zur Miete oder in einer Eigentumswohnung oder Reihenhaussiedlung wohnt.

Der Eigenbau von Amateurfunkgeräten war seit etwa 1970 relativ zurückgegangen und wurde vielfach durch das Kaufen von fertigen Geräten oder das Kombinieren von fertigen Baugruppen und Komponenten ersetzt. Dies wurde dadurch erleichtert, dass diese Komponenten nur noch einen Bruchteil ihrer früheren Preise kosteten. Amateure mit einfachen, selbstgebauten Komponenten gingen so gegenüber den Besitzern hochwertiger Fertigsysteme unter.

Ein gegenläufiger Trend ist das steigende Interesse an QRP. Seit etwa 2003 steht zunehmend das Thema SDR im Fokus der Funkamateure, was mit einer deutlichen Wiederbelebung des Selbstbaus von Funkgeräte und deren Eigen- bzw. Weiterentwicklung einhergeht.

Auch heute sind aus dem Bereich des Amateurfunks Veröffentlichungen in wissenschaftlicher Qualität zu beobachten. [9] In Amateurfunksatelliten werden innovative Techniken erforscht. An vielen Universitäten des In- und Auslandes gibt es Vereinigungen von Funkamateuren, deren Mitglieder, meist Studenten und Mitarbeiter technischer Fachrichtungen, in selbstorganisierter Teamarbeit teils extrem anspruchsvolle und durchaus aufwendige Projekte realisieren.
Siehe auch [Bearbeiten]

Portal Portal: Amateurfunkdienst – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Amateurfunkdienst

* Deutscher Amateur-Radio-Club
* Österreichischer Versuchssenderverband
* Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA)
* American Radio Relay League (ARRL)
* IARU International Amateur Radio Union
* Dienststellen: BNetzA (Deutschland), bmvit (Österreich), BAKOM (Schweiz)

Ein Beispiel was der Amateurfukdienst ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notfunk

Notfunk
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Disambig-dark.svg Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Funkbetrieb des Amateurfunkdienstes in Not- und Katastrophenfällen. Vergleich: Notruf

Als Notfunk (oder auch Katastrophenfunk) bezeichnet man den Funkbetrieb, mit dem Funkamateure im Rahmen ihrer Kommunikationsmöglichkeiten in Not- und Katastrophensituationen Hilfe leisten. Funkamateure unterstützen dann Hilfsorganisationen und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, oder leiten empfangene Notrufe an diese weiter.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Allgemeines
* 2 Geschichte
* 3 Notfunkfrequenzen
o 3.1 Kurzwelle (KW)
o 3.2 Ultrakurzwelle (UKW)
* 4 Technik
o 4.1 Frequenzen
o 4.2 Betriebsarten
* 5 Beispiele für Notfunkaktionen der Funkamateure
o 5.1 2. Juni 1928 – Nobile-Nordpolexpedition
o 5.2 1. Februar 1953 – Flutkatastrophe Niederlande
o 5.3 16. Februar 1962 – Sturmflut in Hamburg
o 5.4 28. Dezember 1978 – Schneekatastrophe in Norddeutschland
o 5.5 Juli 1983 – Überschwemmung in Blumenau
o 5.6 28. August 1988 – Flugzeugabsturz in Ramstein
o 5.7 7. Dezember 1988 – Erdbeben in Armenien
o 5.8 23. Februar 1999 – Lawinenunglück in Galtür
o 5.9 11. September 2001 – Anschläge auf das World Trade Center
o 5.10 14. August 2002 – Elbehochwasser Deutschland
o 5.11 26. Dezember 2004 – Seebeben im Indischen Ozean
o 5.12 23. August 2005 – Hurrikan Katrina
o 5.13 10. Januar 2010 – Erdbeben in Haiti 2010
* 6 Organisierte Hilfe der Funkamateure
o 6.1 Deutschland
o 6.2 Organisierte Notfunkorganisationen
* 7 Übungen und Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen
* 8 Rotes Kreuz
* 9 Literatur
* 10 Einzelnachweise
* 11 Weblinks

Allgemeines [Bearbeiten]

Der Amateurfunkdienst ist ein internationaler Funkdienst gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk).

Das Gesetz über den Amateurfunk – Amateurfunkgesetz – AfuG 1997 § 2 Abs. 2, sagt aus: „Im Sinne dieses Gesetzes ist Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste, …“[1]

Von jeher haben Funkamateure weltweit ihre Gerätschaften und ihr Wissen für Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt. Für Notrufe, bei Naturkatastrophen, in Entwicklungsländern, bei Kriegen, dringend benötigten Medikamenten, Seenotfällen, etc. Egal bei welcher Krisenlage, Funkamateure sind bei einem Ausfall der kommerziellen Telekommunikationsnetze weltweit oft die ersten, die wieder Kontakt zur Außenwelt herstellen können.

Um z. B. eine interkontinentale Funkverbindung auf Kurzwelle aufzubauen reichen neben den nötigen Kenntnissen über die Ausbreitungsbedingungen, einige Meter Draht als Antenne notfalls zwischen Trümmern und Bäumen gespannt, eine (Auto-)Batterie bzw. Solarzelle, und ein (selbstgebautes) Funkgerät mit rund 1–5 W Sendeleistung und eine Morsetaste bzw. Mikrofon aus. Bei rund zwei Millionen Funkamateuren weltweit, die dank der Zeitverschiebung rund um die Uhr aktiv sind, erreicht man immer jemanden.

Viele Funkamateure nehmen regelmäßig an internationalen Wettbewerben (Fielddays) teil, wo es darum geht, unabhängig vom Stromnetz mit portablen Antennen von der grünen Wiese aus innerhalb von 24 Stunden so viele internationale Funkverbindungen wie möglich, mit größtmöglicher Distanz zu tätigen.

Funkamateure tragen auch ohne offizielle Anforderung in Krisensituationen dazu bei, Kommunikationsnetze zu errichten und zu betreiben.

Genau wie jeder andere sind auch Funkamateure zur Hilfeleistung verpflichtet, dazu gehört auch das Absetzen bzw. die Weiterleitung von (empfangenen) Notrufen.

Aus dem Grundgesetz z. B. Artikel 14 Abs. 2 „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. [2] und z. B. dem Ordnungsbehördengesetz - OBG, Polizeigesetz - PolG sowie den Feuerschutz- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder (Güterabwägung, Verhältnismäßigkeit der Mittel), geht eindeutig hervor, dass jeder (auch Funkamateure) verpflichtet ist Gefahrenmeldungen unverzüglich weiterzuleiten (§ 35 Meldepflicht) und jederzeit zur Hilfe bei der Schadensabwehr herangezogen werden kann, entweder indem persönliche Hilfe, oder Eigentum in Anspruch genommen wird (§ 27 Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen). Im deutschen Amateurfunkgesetz gibt es keinerlei Hinweise auf diese Zugriffsmöglichkeit auf einen Funkamateur von Seiten des Staates, was oft zu Missverständnissen führt.

Hochwasser, Erdbeben, Stürme, Großfeuer und andere schwere Katastrophen zerstören und beschädigen fast immer Telekommunikationseinrichtungen oder überlasten diese durch massiv gesteigerte Inanspruchnahme. Dabei ist es irrelevant, ob die Technik neu oder alt ist. Ohne die entsprechende Infrastruktur und ohne Strom- und Telefonleitungen funktioniert sie nicht mehr. Besonders hier zeigt sich die Stärke des Amateurfunks. Funkamateure betreiben ihre Station unabhängig von einer Infrastruktur. Sie verfügen regional und länderübergreifend über zahlreiche Kontakte und leisten damit eine der wichtigsten Beiträge bei der Unterstützung von Behörden und Hilfsorganisationen in der Notfallkommunikation.

Ein großer Vorteil des Amateurfunkdienstes sind hierbei weltweit zugewiesene Frequenzbereiche. Somit ist eine unkomplizierte, grenzüberschreitende Kommunikation jederzeit möglich, während es bei der Zusammenarbeit verschiedener Hilfskräfte wie z. B. BOS, Bundeswehr, örtliche Energieversorger, etc. schon bei regionalen/ nationalen Großschadenslagen immer wieder an den unterschiedlichen Funkdiensten und Frequenzen scheitert.
Geschichte [Bearbeiten]

Neben der technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat sich auch der Notfunk der Funkamateure und seine Bedeutung gewandelt. Funkamateure betrieben bereits mobile Funkanlagen vom Auto aus, während die meisten noch nicht einmal ein Autoradio besaßen. Sie gehörten damals zu den Privilegierten die mobil kommunizieren konnten, lange bevor es CB-Funk oder gar Mobilfunknetze gab.

Spätestens seit den späten 1990er Jahren ist es durch den besseren Netzausbau der D- und E-Netze sowie den Kosteneinbruch auf dem Mobilfunkmarkt heute für jedermann selbstverständlich, ein Mobiltelefon bei sich zu tragen und sich in der Sicherheit zu wiegen, jederzeit einen Notruf absetzen zu können. Die Feststationen in den Mobilfunknetzen sind überwiegend nur kurzzeitig gegen Ausfall der Netzstromversorgung gesichert. Die verbleibenden Basisstationen sind dann schnell überlastet, Handys sind deshalb bei einem längeren Stromausfall nutzlos. Funkamateure können jedoch auch dann noch Notrufe mit ihren mobilen und portablen Geräten weiterleiten.

Auch heute noch haben CB-Funk und Amateurfunk zum Absetzen von Notrufen den Vorteil gegenüber Mobiltelefonen, dass sie auf Frequenzen mit besseren Ausbreitungsbedingungen arbeiten und somit auch Verbindungen unter Umständen herstellen können, wenn Mobiltelefone keine Basisstation mehr erreichen können.

Jahrzehntelang nutzten Hilfsorganisationen und Entwicklungshelfer den internationalen Amateurfunkdienst zur zuverlässigen Nachrichtenübertragung. Bei den Hilfsorganisationen setzt man bei internationalen Einsätzen heute auf Satellitentelefone. Ebenfalls nutzen aber auch Korrespondenten der internationalen Presse diese Systeme, sodass teilweise die Hilfsorganisationen auch bei internationalen Hilfseinsätzen wieder auf Funkamateure als Rückfallebene zurückkommen.
Notfunkfrequenzen [Bearbeiten]

Ausgewiesene und durch internationales Recht verbindlich vereinbarte Notruffrequenzen wie bei den Sicherheitsfunkdiensten (Flugfunkdienst und Seefunkdienst), die ständig von den für Suche und Rettung zuständigen Organisationen abgehört werden, existieren im Amateurfunkdienst nicht. Grundsätzlich ist jede Funkfrequenz, auf der ein Notruf empfangen wird, von den anderen Frequenznutzern für den sich anschließenden Notverkehr freizuhalten. Analog gilt auch im Amateurfunkdienst, dass Notfunkfrequenzen von anderen Stationen freigehalten werden. Radio Regulations Artikel 39 § 1: "Der Notruf hat unbedingten Vorrang vor jedem anderen Verkehr. Alle Funkstellen, die ihn hören, müssen jede Aussendung, die den Notverkehr stören könnte, sofort einstellen und die Frequenz, auf welcher der Notruf ausgesendet wird, weiter abhören."

International sind folgende Notfunkfrequenzen im Amateurfunkdienst empfohlen (Notfunkfrequenzen nach IARU Empfehlung vom 1. Januar 2006):
Kurzwelle (KW) [Bearbeiten]

* 80 m 3760 kHz alle Betriebsarten – Aktivitätszentrum Region 1 Notfunk
* 40 m 7110 kHz alle Betriebsarten – Aktivitätszentrum Region 1 Notfunk
* 20 m 14300 kHz alle Betriebsarten – Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk
* 17 m 18160 kHz alle Betriebsarten – Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk
* 15 m 21360 kHz alle Betriebsarten – Aktivitätszentrum weltweiter Notfunk

Ultrakurzwelle (UKW) [Bearbeiten]

* 2 m 144.260 MHz USB
* 2 m 145.500 MHz FM (S20) – (mobil) Anruf
* 2 m 145.525 MHz FM (S21)
* 2 m 145.550 MHz FM (S22)

* 70 cm 433.500 MHz FM – Anruf International


Zusätzlich hat man in Deutschland, Österreich und der Schweiz noch die folgenden Frequenzen empfohlen:

* 160 m 1873 kHz LSB (Deutschland, Österreich, Schweiz)
* 80 m 3643 kHz LSB (Deutschland, Österreich, Schweiz)
* 40 m 7085 kHz LSB (Deutschland, Österreich, Schweiz)
* 30 m 10138 kHz USB (Deutschland, Österreich, Schweiz)
* 20 m 14180 kHz USB (Deutschland, Österreich, Schweiz)
* 10 m 28238 kHz USB (Deutschland)

* 70 cm 434.000 MHz FM (Deutschland, Österreich, Schweiz)

Technik [Bearbeiten]

Funkamateuren steht eine Fülle von technischen Möglichkeiten zur Krisenkommunikation zur Verfügung. Dabei handelt es sich immer um unverschlüsselte PMP (Point to Multipoint/ Punkt zu Mehrpunkt) Verbindungen. Der Vorteil ist, dass ausgesendete Nachrichten immer eine Gruppe von Empfängern erreichen – vergleichbar mit einer Telefon-Konferenzschaltung mit beliebig vielen Teilnehmern. Funkdisziplin ist daher sehr wichtig.
Frequenzen [Bearbeiten]

Ultrakurzwelle UKW:

* direkt – lokale Verbindungen
* Amateurfunkrelais bzw. Transponder – regionale Verbindungen
* Amateurfunksatelliten - interkontinentale Verbindungen
* Echolink Konferenzserver, Echolink ist ein System um mittels Internet (VoIP) weltweit UKW Relais und PCs zu verbinden. Hier gibt es diverse Notfunk-Konferenzserver. Diese Technik ist nicht autark und benötigt funktionierende Internetverbindungen.

Kurzwelle KW: Hier sind weltweite Verbindungen mit geringer Sendeleistung möglich, vorausgesetzt der Störpegel ist nicht zu groß. Verursacht werden die Störungen unter anderem durch PLC, Breitbandkabel, Plasmabildschirme, unzureichend funkentstörte technische Anlagen wie Motoren, etc.

* deutschlandweite Funkverbindungen
* europaweite Funkverbindungen
* weltweite Funkverbindungen

Betriebsarten [Bearbeiten]

Sprechfunk

* Frequenzmodulation FM

* SSB (Single Side Band) Einseitenbandmodulation, oft auch mit Träger um bessere Peilung zu ermöglichen

Digitale Betriebsarten

* Morsen CW, ist eine digitale Betriebsart, die jederzeit ohne Hilfsmittel wie z. B. einem PC möglich ist.

* Packet Radio, deutschlandweit betreiben Funkamateure ein engmaschiges Paket-Radio-Netz, ein privates Amateurfunk-Datenfunknetz über viele Knotenpunkte und Richtfunkstrecken unabhängig vom Internet.

* APRS ist eine spezielle Paket-Radio-Anwendung um Positionsdaten, Wetterdaten und Kurztexte zu übertragen.

* D-STAR Digitalfunk, Sprache und Daten

* Funkruf, digital (POCSAG 70 cm Band), oder analog (mit 5-Ton-Folgeruf meist im 2 m Afu-Band)

Bildübertragung

* SSTV (Slow Scan TV): Übertragung von Standbildern, meist in Verbindung mit einem PC

* ATV Amateurfunk-Fernsehen: Übertragung von bewegten Bildern und Ton

Beispiele für Notfunkaktionen der Funkamateure [Bearbeiten]

In Notfällen, z. B. bei Schnee-Katastrophen oder Überflutungen, boten Funkamateure oft die letzte Möglichkeit, die Kommunikation aufrechtzuerhalten, wenn andere Kommunikationsmittel ausfielen.
2. Juni 1928 – Nobile-Nordpolexpedition [Bearbeiten]

Bei einer Nordpolexpedition ist der italienische Polarforscher Umberto Nobile mit dem Luftschiff Italia auf dem Rückweg vom Nordpol in einen Schneesturm geraten und nördlich von Spitzbergen abgestürzt. Einige Überlebende treiben auf einer Eisscholle. Der russische Funkamateur Nikolai Reinhold Schmidt empfängt mit einem selbstgebastelten Kurzwellenempfänger einen SOS- Ruf der Überlebenden. Eine weltweite Rettungsaktion wird eingeleitet. Hierzu gibt es ein Hörspiel SOS … rao rao … Foyn – „Krassin“ rettet „Italia“. Der Spielfilm „Das rote Zelt“ (1968), u. a. mit Claudia Cardinale, Hardy Krüger, und Mario Adorf als Funker der Nobile-Expedition stellt die Geschehnisse ausführlich dar.
1. Februar 1953 – Flutkatastrophe Niederlande [Bearbeiten]

Während der Flutkatastrophe von 1953 in den Niederlanden brachen durch das Zusammentreffen einer Springflut mit einem schweren Nordweststurm viele Deiche, 150 000 ha Land stehen unter Wasser, über 1800 Menschen ertrinken. Die Telefone waren tot, so fand die Kommunikation im Überschwemmungsgebiet ausschließlich über dan Amateurfunkdienst auf der Frequenz 3.700 Megaherz in AM statt. Auszug aus einem Artikel der Notzeitung der PZC vom Dienstag, den 3. Februar 1953, "Und als das Telefon schwieg, gab es die Radio-Amateure. Durch sie erfuhr das Land mehr vom Ernst der Lage und der Katastrophe"

Die Niederlande und Großbritannien reagierten mit der bis heute starken Einbindung von Funkamateuren in den Zivilschutz über die Notfunk-Organisationen Raynet (Großbritannien) und DARES (Niederlande).

2009 fand in den Niederlanden die EU-Übung FloodEx statt, bei der die Übungslage der Katastrophe von 1953 nachgebildet war. Für Deutschland nahm das THW teil.[3]
16. Februar 1962 – Sturmflut in Hamburg [Bearbeiten]

Während der Hamburger Sturmflut 1962 hatten Polizei, Rettungs- und Hilfsdienste ihre eigenen Frequenzbereiche und waren nicht in der Lage, direkt miteinander zu kommunizieren. Funkamateure mit ihren durchstimmbaren Geräten konnten hier einfach aushelfen.
28. Dezember 1978 – Schneekatastrophe in Norddeutschland [Bearbeiten]

Bei der Schneekatastrophe in Schleswig Holstein am 31. Dezember 1978, als es zum Ausfall von Strom- und Telefonnetzen kam und sich herausstellte, dass Hilfsorganisationen, Stromversorger, Bundeswehr und die damalige Bundespost aufgrund unterschiedlicher Funksysteme und Frequenzen nicht miteinander kommunizieren konnten. Funkamateure sprangen damals mit ihren zum Teil selbstgebauten Geräten in die Bresche und leiteten Nachrichten weiter, besetzten Leitstellen, Werkstattwagen, Hubschrauber und Panzer und ermöglichten die Koordinierung der Einsatzkräfte.
Juli 1983 – Überschwemmung in Blumenau [Bearbeiten]

Die Stadt Blumenau war über einen Monat lang überschwemmt. Ständig neue Regenfälle sorgten dafür, dass der Pegel des Flusses Itajaí immer wieder anstieg. In der hochwassererfahrenen Stadt rechnete niemand mit einem Höchststand von 15,3 Metern. Ortsteile, die zuerst als hoch genug und sicher galten, wurden überflutet. Strom- und Telefonnetz brachen zusammen, es gab kein Trinkwasser und keine Lebensmittel. Funkamateure bauten ein Notfunknetz auf und stellten die Kommunikation sicher, dadurch wurde eine Koordinierung der Hilfsmaßnahmen erst möglich. Die starke Strömung und mitgerissene Bäume, Häuser und Autos machten Evakuierungsmaßnahmen mit Booten unmöglich, Hubschrauber waren das einzige Transportmittel.

Diese Überschwemmung der Stadt Blumenau, Santa Catarina in Brasilien und der Notfunk der Funkamateure wird im Buch „Ein Tal ruft um Hilfe“ dokumentiert.
28. August 1988 – Flugzeugabsturz in Ramstein [Bearbeiten]

Als nach dem Unglück bei der Flugschau in Ramstein das Telefonnetz zusammenbrach, setzten Funkamateure über mobile und portable Stationen Notrufe ab, leiteten Nachrichten weiter, organisierten dringend benötigte Blutkonserven und überbrachten Angehörigen Nachrichten von Überlebenden.
7. Dezember 1988 – Erdbeben in Armenien [Bearbeiten]

Das nördliche Armenien wird morgens um 11:41 Uhr von einem schweren Erdbeben erschüttert, Wert 6,8 auf der Momenten-Magnituden-Skala. Die Stadt Spitak mit 60.000 Einwohnern wird dem Erdboden gleichgemacht, 25.000 Menschen sterben. Andere Städte und Dörfer sind ebenfalls schwer betroffen. Sowjetische Funkamateure nehmen sofort Notfunkverbindungen in andere Teile des Landes auf. Das Technische Hilfswerk THW entsendet eine Spezialeinheit, darunter auch ein Funkamateur, der Verbindungen zur Einsatzleitung und nach Deutschland aufnimmt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) installiert in Armenien ein umfangreiches Kurzwellenfunknetz mit drei ortsfesten Stationen (Eriwan, Stepanavan und Leninakan) und stattet mehrere Einsatzfahrzeuge mit mobilen Kurzwellenanlagen aus. Über diese Anlagen wird über einen Zeitraum von fast sechs Monaten die Verbindung zur Kurzwellenstation des DRK in Meckenheim-Merl – vorwiegend in der Betriebsart AMTOR – gehalten. Der Betrieb wird über die komplette Zeit durch DRK-Kurzwellenfunker, die häufig auch Funkamateure sind, aufrechterhalten.
23. Februar 1999 – Lawinenunglück in Galtür [Bearbeiten]

Beim Lawinenunglück in Galtür im österreichischen Tirol brach das Handy- und Telefonnetz zusammen. Die Zufahrt nach Galtür war wegen Lawinengefahr gesperrt. Viele Urlauber waren dort mit den Dorfbewohnern eingeschlossen. Um die Verbindung nach außen sicherstellen zu können, wurde am Abend eine Funkschiene über Amateurfunk hergestellt, zunächst über 80 m, etwas später auch über das Zugspitzrelais auf 70 cm, über drei Tage lief der Notfunkverkehr über das Zugspitzrelais.
11. September 2001 – Anschläge auf das World Trade Center [Bearbeiten]

Nach Überlastung und Ausfall von Telefon und Internet infolge des Terroranschlags am 11. September 2001 wurde u. a. auch der Siemens-Standort in Iselin, New Jersey abgeschnitten. Der deutsche Krisenstab bei Siemens erhielt Informationen über eine Amateurfunkstation von Siemens-Mitarbeitern in Deutschland, von wo aus eine Funkverbindung u. a. zur New Yorker Niederlassung aufgebaut wurde.
14. August 2002 – Elbehochwasser Deutschland [Bearbeiten]

Bei Evakuierungen im Bereich Bitterfeld wird der Betreuungszug vom DRK Bernburg angefordert. Mit im Team sind 6 Funkamateure, die ihre privaten Funkgeräte mit in den Einsatz bringen. Der BOS-Funk war komplett überlastet und die Handynetze nicht brauchbar. Zwischen den 4 Evakuierungsstellen, die z. T. mehrere Kilometer auseinander liegen, wird die Kommunikation fast ausschließlich über das Amateurfunkrelais DB0WOF in Wolfen durchgeführt.
26. Dezember 2004 – Seebeben im Indischen Ozean [Bearbeiten]
Die durch ihre Notfunk-Aktivitäten bekannt gewordene indische Amateurfunkstation VU4RBI einige Tage vor der Tsunami-Katastrophe 2004.

Bei der Flutwelle, die dem Erdbeben folgte, stellten Funkamateure, die gerade zu einer DXpedition in dem Gebiet waren, ihre Funkgeräte zur Verfügung. Mit Hilfe herkömmlicher Autobatterien und einfacher Dipolantennen wurden Funkstationen errichtet und eine direkte Verbindung zum Katastrophenstab eingerichtet. Während der ersten beiden Tage nach dem Beben war der Amateurfunk die einzige Möglichkeit, Freunde und Angehörige auf dem indischen Festland zu informieren.
23. August 2005 – Hurrikan Katrina [Bearbeiten]

Die Funkamateure, die sich in dem Salvation Army Team Emergency Radio Network (SATERN) und im West Gulf ARES Emergency Net zusammengeschlossen haben, stellten mit ihren Amateurfunkstellen zusätzliche Kommunikationswege zur Verfügung, um zügigen Informationsfluss zu ermöglichen. Tagsüber wurden die Frequenzen 7,285 und 14,265 MHz und abends die Frequenzen 3,873 und 14,265 MHz benutzt. Die sonst üblichen UKW-Frequenzen waren wegen des großflächigen Stromausfalls nicht zu gebrauchen, da die Reichweite nicht ausreicht und die Relaisstationen dem Stromausfall zum Opfer gefallen waren. So blieb nur, auf die Kurzwelle auszuweichen. Bis zu tausend Funkamateure waren täglich an diesen Funknetzen beteiligt und stellten kontinuierlichen Betrieb (24 h, 7 Tage) sicher.
10. Januar 2010 – Erdbeben in Haiti 2010 [Bearbeiten]

Unmittelbar nach bekanntwerden des Erdbebens riefen die IARU und Amateurfunk-Dachverbände alle Funkamateure dazu auf, die Notfunkfrequenzen (IARU Region 2) frei zu halten und abzuhören. Strom- und Telefonnetz waren durch das Beben weitgehend zerstört worden. In Haiti gibt es nur recht wenige Funkamateure; dennoch konnten Überlebensmeldungen und Hilferufe empfangen und weitergeleitet werden. Auch Hilfsorganisationen, die nach Haiti unterwegs waren, setzten auf Amateurfunk, da durch die große Anzahl der Helfer die Satellitentelefonverbindungen überlastet waren.
Organisierte Hilfe der Funkamateure [Bearbeiten]
Deutschland [Bearbeiten]

Einige Funkamateure haben sich in Deutschland zusammengeschlossen um Hilfe über den Amateurfunk zu organisieren. Einige Beispiele sind:

* Deutscher Amateur-Radio-Club eV., Sachgebiet Notfunk
* Intermar Amateur-Seefunk e.V.
* Medical Assistance Radio

* Notfunk-Deutschland e.V.
* Arbeitsgemeinschaft Not- und Krisenkommunikation
* Interessengemeinschaft Not- und Katastrophenfunk

Organisierte Notfunkorganisationen [Bearbeiten]

In vielen Ländern sind Funkamateure in die nationalen Zivilschutz-Behörden fest eingebunden. Beispiele dafür sind:

* Frankreich: FNRASEC (Fédération Nationale Des Radioamateurs au Service de la Sécurité Civile)
* Großbritannien: Raynet
* Niederlande: DAREC
* Schweiz: IG Notfunk Schweiz
* Österreich: A.R.E.N.A. (Amateur Radio Emergency Network Austria)
* weltweit: International Radio Emergency Support Coalition IRESC

Übungen und Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen [Bearbeiten]

Neben lokalen Aktivitäten findet zweimal im Jahr eine weltweite Notfunkübung der IARU statt, Global Simulated Emergency Test (Global SET) jeweils im Mai und November. Außerdem gibt es im Juni und September einen weltweiten IARU Fieldday. Bei dieser speziellen Form des Wettbewerbs geht es darum, ohne festen Stromanschluß, mit portablen Stationen und Antennen von der Wiese bzw. vom Feld aus zu funken.

Darüber hinaus gibt es internationale Notfunkübungen über Amateurfunksatelliten "Satellite Simulated Emergency Test - SSET" mit dem Ziel Sprache und Daten (APRS/ E-Mail) über Amateurfunksatelliten zu versenden und den Empfang zu bestätigen. Es gibt außerdem Planungen für einen geostationären Amateurfunk-Satelliten für Notfunk "AMSAT EmComm!"

Ein weiteres internationales Projekt ist Young Helpers on the Air – YHOTA jeweils am zweiten Maiwochenende und am letzten Samstag im September, ein internationales Treffen der Jugendgruppen der Hilfsorganisationen und Schulsanitätsdienste auf den Amateurfunkbändern.

Viele Funkamateure unter den BOS-Angehörigen haben sich in der Interessengemeinschaft Funkamateure in Hilfsorganisationen (IG-FiH) zusammengeschlossen. Hier findet man auch viele Amateurfunk-Clubstationen der BOS.

In einigen Orten gibt es Notfunkgruppen des DARC bzw. des VFDB sowie der oben aufgeführten Vereine, die bei Übungen regelmäßig mit den BOS zusammenarbeiten. Früher waren diese Notfunkgruppen im Rahmen des ZS Katastrophenschutzes weit verbreitet, wurden aber nach der Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges in den 1990er Jahren aufgelöst.
Rotes Kreuz [Bearbeiten]

Das Internationale Rote Kreuz betreibt ein weltweites Kurzwellenfunknetz mit der Hauptfunkstelle in Versoix (Nähe Genf) in der Schweiz (Rufzeichen HBC88) sowie zur internen Kommunikation nationaler Gesellschaften. Die dem Roten Kreuz zugewiesenen Frequenzen liegen meist den Amateurbändern unmittelbar benachbart. Als Betriebsart wird häufig AMTOR bzw. PACTOR benutzt.

In Deutschland waren im Rahmen des DRK-Hilfszuges über (West-)Deutschland verteilt Kurzwellenfunkstationen bei den DRK-Landesverbänden eingerichtet, die vor Ort von der Kommunikationsgruppe der jeweiligen Hilfszugabteilung betrieben wurden. Die Funkstelle des DRK-Bundesverbandes (DEK88) befand sich jahrzehntelang in Meckenheim-Merl bei Bonn, dem Standort der ehemaligen Bundesschule des DRK. Mit der endgültigen Schließung des Standortes 2006 wurde die Station ins DRK-Generalsekretariat nach Berlin verlegt. Nach Auflösung des DRK-Hilfszuges betreiben einige Landesverbände die Kurzwellenstation in eigener Regie weiter. Sowohl die Funkstellen des Internationalen Roten Kreuzes als auch des DRK sind nicht (mehr) ständig besetzt und werden nur im Bedarfsfall betrieben.


Rufzeichen und Standorte des DRK-Kurzwellenfunknetzes (ggf. nicht mehr aktuell, weil aufgelöst):

* DEK23 Berlin, LV Berliner Rotes Kreuz
o DEKA2310 dto. mobil
* DEK24 Münster, LV Westfalen-Lippe
o DEKA2410 dto. mobil
* DEK25 Stuttgart, LV Baden-Württemberg
o DEKA2510 dto. mobil
* DEK26 Düsseldorf, LV Nordrhein
o DEKA2610 dto. mobil
* DEK27 Hannover, LV Niedersachsen
o DEKA2710 dto. mobil
* DEK28 Frankfurt, LV Hessen
o DEKA2810 dto. mobil
* DEK29 Mainz, LV Rheinland-Pfalz
o DEKA2910 dto. mobil
* DEK30 Quickborn, LV Schleswig-Holstein
o DEKA3010 dto. mobil
* DEK31 München, Bayerisches Rotes Kreuz
o DEKA3110 dto. mobil
* DEK32 Moers, LV Nordrhein
o DEKA3210 dto. mobil
* DEK33 Hamburg, LV Hamburg
o DEKA3310 dto. mobil
* DEK34 Bremen, LV Bremen
o DEKA3410 dto. mobil
* DEK35 Saarbrücken, LV Saarland
o DEKA3510 dto. mobil
* DEK36 Freiburg, LV Badisches Rotes Kreuz
o DEKA3610 dto. mobil
* DEK37 Oldenburg, LV Oldenburg
o DEKA3710 dto. mobil
* DEK88 Berlin, Bundesverband
* DEK99 DRK-Sammelruf


Internationale Rufzeichen

* HBC88 IKRK Hauptfunkstelle Versoix
* HB8GVA IKRK Genf
* PGA88 Niederländisches Rotes Kreuz, Heemstede
* OEH31 Österreichisches Rotes Kreuz, LV Niederösterreich, Tulln
o OEH3101 dto. mobil


Amateurfunkgruppen/-stationen des Roten Kreuzes

* Deutschland
o DK0NOT/DN0TEL Notfunk-Deutschland e. V. Kooperationspartner des DRK-LV Hessen
o DL0RKP DRK Peine
o DB0DRK DRK Burgdorf
o DK0RK DRK-Landesverband Westfalen-Lippe
o DL0RZ DRK-Landesverband Berlin
o DA0DRK Bereitschaft Morsbach
o DD0DRK DRK-Fernmeldebereitschaft Landesverband Sachsen-Anhalt
o DR0K/DB0JRK Jugendrotkreuz Fürth
o DL0DRK Fernmeldegemeinschaft des DRK Dortmund*
o DR1K Wasserwacht Bayern
* Österreich
o OE2XRK ÖRK Salzburg
o OE3XRK ÖRK Niederösterreich
o OE7XRK ÖRK Tirol
o OE9XRK ÖRK Vorarlberg

Literatur [Bearbeiten]

* Antonio B. Barreto und Alda S. Niemeyer: Ein Tal ruft um Hilfe. Debras Verlag 2004 ISBN 978-3-937150-00-0 Dokumentation der Überschwemmung in Blumenau von 1983
* Stan Gülich (SM7WT): Thanks to Amateur Radio (englisch). Lunds Offset 1994 Bezug über Debras Verlag
* Reinhard Klein-Arendt:"Not- und Katastrophenfunk auf Kurzwelle Hilfsorganisationen und ihre Frequenzen vth Verlag 11/2006, ISBN 978-3-88180-655-8

Einzelnachweise [Bearbeiten]

1. ↑ AfuG 1997
2. ↑ Grundgesetz, Art. 14
3. ↑ http://www.floodex.eu/

Weblinks [Bearbeiten]

* deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem – deNIS des BKK
* Fachgebiet Notfunk des DARC
* Intermar Amateur-Seefunk e. V
* IG Notfunk Schweiz
* AG Not- und Krisenkommunikation
* DK5KE Morsen - Formaler Amateurfunk-Netzverkehr für den Notfunk

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Notfunk“
Kategorien: Amateurfunk | Funkverkehr | Katastrophenschutz
Ansichten

http://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugsordnung_für_den_Funkdienst

Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk), engl. Radio Regulations (RR), ist ein Anhang zur Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion. Neben Konstitution und Konvention und der Vollzugsordnung für internationale Fernmeldedienste gehört die VO Funk zu den Grundsatzdokumenten der Internationalen Fernmeldeunion (ITU).

Die VO Funk trifft hauptsächlich Regelungen zur Zuweisung von Frequenzbereichen an die Funkdienste, zu den zu beachtenden technischen Parametern und zu den für die verschiedenen Funkdienste geltenden Betriebsverfahren. Die VO Funk wird regelmäßig durch Weltfunkkonferenzen überarbeitet und fortgeschrieben. Sie erscheint in den Amts- und Arbeitssprachen der ITU, nämlich Englisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch und Russisch. Die letzte vollständige Übersetzung ins Deutsche erfolgte 1982 durch das damalige deutsche Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen.

Als Werk mit dem Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages bindet die VO Funk die Vertragsstaaten. Für den einzelnen Bürger entfaltet sie keine unmittelbare Rechtswirkung. In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt, die VO Funk in deutsches Recht umzusetzen. Dies ist z. B. für den Artikel 5 der VO Funk (Frequency allocations) durch die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung erfolgt.

Die VO Funk ist nicht frei verfügbar. Sie muss bei der ITU käuflich erworben werden. Aktuell ist die Ausgabe von 2008, die die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) beinhaltet.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]

* 1 Struktur der VO Funk
* 2 Geografische Aufteilung der Welt nach VO Funk
* 3 Historie
* 4 Weblinks

Struktur der VO Funk [Bearbeiten]

Die aktuell gültige VO Funk (Ausgabe 2008) ist wie folgt strukturiert:

Volume 1 – Articles

* CHAPTER I – Terminology and technical characteristics
* CHAPTER II – Frequencies
* CHAPTER III – Coordination, notification and recording of frequency assignments and Plan modifications
* CHAPTER IV – Interferences
* CHAPTER V – Administrative provisions
* CHAPTER VI – Provisions for services and stations
* CHAPTER VII – Distress and safety communications
* CHAPTER VIII – Aeronautical services
* CHAPTER IX – Maritime services

Volume 2 – Appendices

Volume 3 – Resolutions and Recommendations

Volume 4 – ITU-R recommendations incorporated by reference

Maps to be used in relation to Appendix 27 (Rev.WRC-07)
Geografische Aufteilung der Welt nach VO Funk [Bearbeiten]

Die VO Funk teilt für Frequenzzuweisungen, also die Zuordnung von Frequenzbereichen an einen oder mehrere Funkdienste, die Welt in drei Regionen auf:

Region 1
Europa, Afrika, Vorderasien (ohne Iran), Russland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, Kirgisistan, Mongolei
Region 2
Nord- und Südamerika, Karibik, Grönland, Hawaii
Region 3
Australien, Neuseeland, Ozeanien und Asien ohne die unter Region 1 genannten Länder Asiens.

Historie [Bearbeiten]

Am 30. Oktober 2006 beging die ITU in Genf feierlich den 100. Jahrestag der VO Funk. Folgende Meilensteine markieren den Weg von 1906 bis heute:

* Internationale Radiotelegraphen-Konvention von Berlin 1906 – erste Ausgabe der VO Funk, Regelung des Funkverkehrs zwischen Schiffen auf See und dem Festland
* Europäische Rundfunkkonferenz Genf 1926 – erster Versuch einer umfassenderen europäischen Frequenzregelung
* Internationale Rundfunkkonferenz Washington 1927 – Sendefrequenzen der Kurzwellen-Rundfunkstationen wurden festgelegt
* Europäische Rundfunkkonferenz Prag 1929
* Internationale Rundfunkkonferenz Madrid 1932
* Europäische Rundfunkkonferenz Luzern 1933
* Internationale Rundfunkkonferenz Kairo 1938
* Europäische Rundfunkkonferenz Montreux 1939
* Internationale Rundfunkkonferenz Atlantic City 1947
* Kopenhagener Wellenplan Kopenhagen 1948 – Plan zur Verteilung der Sendefrequenzen für Rundfunksender im Lang- und Mittelwellenbereich
* Internationale Rundfunkkonferenz Genf 1975 – Genfer Wellenplan zum Betrieb der Rundfunksender im Lang- und Mittelwellenbereich, trat am 23. November 1978 in Kraft und ist heute mit kleinen Modifikationen noch immer gültig

Weblinks [Bearbeiten]

* ITU-Seite zur VO Funk
* Englischer Auszug aus der VO Funk
* Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion
* Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugsordnung_f%C3%BCr_den_Funkdienst“

http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkgesetz

Amateurfunkgesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Basisdaten
Titel: Gesetz über den Amateurfunk
Kurztitel: Amateurfunkgesetz
Abkürzung: AFuG (1997)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 9022-2
Datum des Gesetzes: 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494)
Inkrafttreten am: 28. Juni 1997
Letzte Änderung durch: § 22 Abs. 1 G vom 26. Februar 2008
(BGBl. I S. 220)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1. März 2008
(§ 24 G vom 26. Februar 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das deutsche Amateurfunkgesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Es wurde am 4. März 1949 vom Wirtschaftsrat der Bizone verabschiedet und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen.

Die allgemeinen Regelungen im Amateurfunkgesetz werden durch die Amateurfunkverordnung ergänzt.



Das Amateurfunkgesetz wurde am 16. Mai 1997 zur heutigen Fassung novelliert. Seitdem wurden lediglich kleinere Änderungen vorgenommen, beispielsweise die Umstellung auf den Euro.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]

* 1 Geschichte des Amateurfunkgesetzes
* 2 Geltungsbereich
* 3 Begriffsbestimmungen
* 4 Regelungen
* 5 Weblinks

Geschichte des Amateurfunkgesetzes [Bearbeiten]

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde zunächst sämtliche Telekommunikations-Infrastruktur von den Besatzungsmächten eingezogen (Funkgeräte, aber auch Brieftauben). Schnell gab es Bestrebungen seitens der Funkamateure wieder Sendegenehmigungen erteilt zu bekommen. Erste Signale seitens der Verwaltung, den Amateurfunk als Verordnung zu regulieren, wurden von den Funkamateuren abgelehnt. Der Verwaltungsrat der Bizone legte am 6. Dezember 1948 den Entwurf eines eigenständigen Gesetzes über den Amateurfunk vor. Dieser Entwurf war eng an die Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst zum Internationalen Fernmeldevertrag von Atlantic City 1947 angelehnt. Das nun folgende Gesetzgebungsverfahren zog sich in die Länge und seitens der Funkamateure wurde befürchtet, dass das Gesetz nicht mehr rechtzeitig vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet werden könnte. In dem Fall wäre das Amateurfunkgesetzes erst mittelfristig in Kraft getreten; andere Gesetze hätten zunächst Vorrang gehabt. Daher starteten Funkamateure die als legendäre „Backsteinaktion“ bekannte Initiative in der Funkamateure aus ganz Deutschland aufgefordert wurden, am 15. Januar 1949 an den Vorsitzenden des Wirtschaftsrates einen Backstein zu senden mit dem Hinweis, der Stein diene zur Untermauerung des Amateurfunkgesetzes. Die Post musste Extra-LKWs einsetzen, um diese Backsteine zu befördern. Die Aktion zeigte Wirkung und so verabschiedete der Wirtschaftsrat das Gesetz am 14. März 1949.

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 blieb das Amateurfunkgesetz gemäß den Art. 123 Abs. 1, 124 GG in Kraft. Der Geltungsbereich des Amateurfunkgesetzes war zunächst auf das Vereinigte Wirtschaftgebiet beschränkt und wurde in der Französischen Zone (die die Länder Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz sowie den Kreis Lindau umfasste) nach Art. 127 GG erst am 19. Mai 1950, vier Tage vor Ablauf der dort genannten Frist, in Kraft gesetzt. Der Grund dafür war, dass schon damals versucht wurde, wie auch bei der Eingliederung des Saarlands 1957, die liberaleren Genehmigungsvoraussetzungen des AFuG gegenüber dem FAG aus zu hebeln und den Amateurfunk doch auf Verordnungsebene zu regulieren. In Berlin galt von 1950 bis zur Übernahme des Bundesgesetzes 1967 ein eigenes Gesetz über den Amateurfunk.

Im Zuge der Novelle der Amateurfunkverordnung wurde auch 1967 vom Bundespostministerium versucht, das AFuG abzuschaffen und den Amateurfunk auf der Ebene einer Verordnung zu regulieren; dieses Vorhaben aber scheiterte am Bundestag.

Erst durch die Postreformen mit weitreichenden Liberalisierungen im Telekommunikationssektor wurde 1997 ein neues Amateurfunkgesetz verabschiedet. Die zuvor als Straftatbestand aufgeführten Vergehen wurden nun zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft und man brauchte auch kein Führungszeugnis mehr vorlegen, wenn man eine Lizenz beantragen wollte.
Geltungsbereich [Bearbeiten]

Aus der gültigen Fassung von 1997:

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst.

Begriffsbestimmungen [Bearbeiten]

Das Amateurfunkgesetz legt fest, was ein Funkamateur, was der Amateurfunkdienst und was eine Amateurfunkstelle im Sinne des Gesetzes sind.
Regelungen [Bearbeiten]

Es werden die Voraussetzungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst festgelegt:

* Wer darf eine Amateurfunkstelle betreiben
* Wer erhält welche Art von Rufzeichen und wer vergibt es
* Kann ein Rufzeichen geändert werden
* Wann ist der Frequenznutzungsplan gültig

Es wird weiterhin festgelegt, wer die Amateurfunkprüfungen durchführt, wer zu diesen Prüfungen zugelassen werden kann, wer für welchen Zeitraum Gastlizenzen erhalten kann und wer Amateurfunkzeugnisse ausländischer Verwaltungen anerkennt. Außerdem werden die Rechte und Pflichten des Funkamateurs geregelt (Auszug):

Eine Amateurfunkstelle darf

* nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und
* nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten betrieben werden.

Der Paragraf Technische und betriebliche Rahmenbedingungen legt, neben der Planung von Amateurfunkfrequenzen für Relaisfunkstellen, Verfahren zur Beseitigung von EMV-Unverträglichkeiten und dem Betrieb von Amateurfunkstellen in Wasser- und Luftfahrzeugen, die Herausgabe einer Rufzeichenliste, in der jeder Funkamateur in Deutschland namentlich verzeichnet ist, fest.


Der Paragraf über Schutzanforderungen regelt die Rahmenbedingungen in Bezug auf die Störfestigkeit der Amateurfunkstelle und auch die Verpflichtung, dass die Einhaltung elementarer EMVU-Normen vor Betriebsaufnahme bei der Bundesnetzagentur nachzuweisen ist.

Weiterhin enthält das Gesetz noch Paragrafen über Gebühren und Auslagen, z. B. für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses, Bußgeldvorschriften bei Verstoß gegen Pflichten und die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur wird festgelegt.

Bei Verstößen gegen das AFuG können dem Betreiber einer Amateurfunkstelle Betriebseinschränkungen und -verbote auferlegt werden.

Funkamateure können in Krisen- und Katastrophenfällen zur Einrichtung von Kommunikationsnetzen herangezogen werden.

Die weitergehenden Details werden in der Amateurfunkverordnung reguliert.

Für Amateurfunkstellen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes schon errichtet waren, gelten Übergangsregelungen.
Weblinks [Bearbeiten]

* Text des Amateurfunkgesetzes
* Geschichte des Amateurfunks mit besonderem Augenmerk auf die rechtliche Situation

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkgesetz

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Amateurfunkgesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Basisdaten
Titel: Gesetz über den Amateurfunk
Kurztitel: Amateurfunkgesetz
Abkürzung: AFuG (1997)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 9022-2
Datum des Gesetzes: 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494)
Inkrafttreten am: 28. Juni 1997


Letzte Änderung durch: § 22 Abs. 1 G vom 26. Februar 2008
(BGBl. I S. 220)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1. März 2008
(§ 24 G vom 26. Februar 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das deutsche Amateurfunkgesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Es wurde am 4. März 1949 vom Wirtschaftsrat der Bizone verabschiedet und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen.


Die allgemeinen Regelungen im Amateurfunkgesetz werden durch die Amateurfunkverordnung ergänzt.

Das Amateurfunkgesetz wurde am 16. Mai 1997 zur heutigen Fassung novelliert. Seitdem wurden lediglich kleinere Änderungen vorgenommen, beispielsweise die Umstellung auf den Euro.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Geschichte des Amateurfunkgesetzes
* 2 Geltungsbereich
* 3 Begriffsbestimmungen
* 4 Regelungen

* 5 Weblinks

Geschichte des Amateurfunkgesetzes [Bearbeiten]

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde zunächst sämtliche Telekommunikations-Infrastruktur von den Besatzungsmächten eingezogen (Funkgeräte, aber auch Brieftauben). Schnell gab es Bestrebungen seitens der Funkamateure wieder Sendegenehmigungen erteilt zu bekommen. Erste Signale seitens der Verwaltung, den Amateurfunk als Verordnung zu regulieren, wurden von den Funkamateuren abgelehnt. Der Verwaltungsrat der Bizone legte am 6. Dezember 1948 den Entwurf eines eigenständigen Gesetzes über den Amateurfunk vor. Dieser Entwurf war eng an die Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst zum Internationalen Fernmeldevertrag von Atlantic City 1947 angelehnt. Das nun folgende Gesetzgebungsverfahren zog sich in die Länge und seitens der Funkamateure wurde befürchtet, dass das Gesetz nicht mehr rechtzeitig vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet werden könnte. In dem Fall wäre das Amateurfunkgesetzes erst mittelfristig in Kraft getreten; andere Gesetze hätten zunächst Vorrang gehabt. Daher starteten Funkamateure die als legendäre „Backsteinaktion“ bekannte Initiative in der Funkamateure aus ganz Deutschland aufgefordert wurden, am 15. Januar 1949 an den Vorsitzenden des Wirtschaftsrates einen Backstein zu senden mit dem Hinweis, der Stein diene zur Untermauerung des Amateurfunkgesetzes. Die Post musste Extra-LKWs einsetzen, um diese Backsteine zu befördern. Die Aktion zeigte Wirkung und so verabschiedete der Wirtschaftsrat das Gesetz am 14. März 1949.

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 blieb das Amateurfunkgesetz gemäß den Art. 123 Abs. 1, 124 GG in Kraft. Der Geltungsbereich des Amateurfunkgesetzes war zunächst auf das Vereinigte Wirtschaftgebiet beschränkt und wurde in der Französischen Zone (die die Länder Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz sowie den Kreis Lindau umfasste) nach Art. 127 GG erst am 19. Mai 1950, vier Tage vor Ablauf der dort genannten Frist, in Kraft gesetzt. Der Grund dafür war, dass schon damals versucht wurde, wie auch bei der Eingliederung des Saarlands 1957, die liberaleren Genehmigungsvoraussetzungen des AFuG gegenüber dem FAG aus zu hebeln und den Amateurfunk doch auf Verordnungsebene zu regulieren. In Berlin galt von 1950 bis zur Übernahme des Bundesgesetzes 1967 ein eigenes Gesetz über den Amateurfunk.

Im Zuge der Novelle der Amateurfunkverordnung wurde auch 1967 vom Bundespostministerium versucht, das AFuG abzuschaffen und den Amateurfunk auf der Ebene einer Verordnung zu regulieren; dieses Vorhaben aber scheiterte am Bundestag.

Erst durch die Postreformen mit weitreichenden Liberalisierungen im Telekommunikationssektor wurde 1997 ein neues Amateurfunkgesetz verabschiedet. Die zuvor als Straftatbestand aufgeführten Vergehen wurden nun zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft und man brauchte auch kein Führungszeugnis mehr vorlegen, wenn man eine Lizenz beantragen wollte.
Geltungsbereich [Bearbeiten]

Aus der gültigen Fassung von 1997:

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst.

Begriffsbestimmungen [Bearbeiten]

Das Amateurfunkgesetz legt fest, was ein Funkamateur, was der Amateurfunkdienst und was eine Amateurfunkstelle im Sinne des Gesetzes sind.
Regelungen [Bearbeiten]

Es werden die Voraussetzungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst festgelegt:

* Wer darf eine Amateurfunkstelle betreiben
* Wer erhält welche Art von Rufzeichen und wer vergibt es
* Kann ein Rufzeichen geändert werden
* Wann ist der Frequenznutzungsplan gültig

Es wird weiterhin festgelegt, wer die Amateurfunkprüfungen durchführt, wer zu diesen Prüfungen zugelassen werden kann, wer für welchen Zeitraum Gastlizenzen erhalten kann und wer Amateurfunkzeugnisse ausländischer Verwaltungen anerkennt. Außerdem werden die Rechte und Pflichten des Funkamateurs geregelt (Auszug):

Eine Amateurfunkstelle darf

* nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und
* nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten betrieben werden.

Der Paragraf Technische und betriebliche Rahmenbedingungen legt, neben der Planung von Amateurfunkfrequenzen für Relaisfunkstellen, Verfahren zur Beseitigung von EMV-Unverträglichkeiten und dem Betrieb von Amateurfunkstellen in Wasser- und Luftfahrzeugen, die Herausgabe einer Rufzeichenliste, in der jeder Funkamateur in Deutschland namentlich verzeichnet ist, fest.

Der Paragraf über Schutzanforderungen regelt die Rahmenbedingungen in Bezug auf die Störfestigkeit der Amateurfunkstelle und auch die Verpflichtung, dass die Einhaltung elementarer EMVU-Normen vor Betriebsaufnahme bei der Bundesnetzagentur nachzuweisen ist.

Weiterhin enthält das Gesetz noch Paragrafen über Gebühren und Auslagen, z. B. für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses, Bußgeldvorschriften bei Verstoß gegen Pflichten und die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur wird festgelegt.

Bei Verstößen gegen das AFuG können dem Betreiber einer Amateurfunkstelle Betriebseinschränkungen und -verbote auferlegt werden.

Funkamateure können in Krisen- und Katastrophenfällen zur Einrichtung von Kommunikationsnetzen herangezogen werden.

Die weitergehenden Details werden in der Amateurfunkverordnung reguliert.

Für Amateurfunkstellen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes schon errichtet waren, gelten Übergangsregelungen.
Weblinks [Bearbeiten]

* Text des Amateurfunkgesetzes
* Geschichte des Amateurfunks mit besonderem Augenmerk auf die rechtliche Situation

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkgesetz“
Kategorien: Rechtsquelle (Deutschland) |

http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkverordnung

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Amateurfunkverordnung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Basisdaten
Titel: Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk
Kurztitel: Amateurfunkverordnung
Abkürzung: AFuV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 9022-2-2
Ursprüngliche Fassung vom: 23. März 1949
Inkrafttreten am:
Letzte Neufassung vom: 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242)
Inkrafttreten der
Neufassung am: 19. Februar 2005
Letzte Änderung durch: § 22 Abs. 3 G. v. 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1. März 2008
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk oder kurz Amateurfunkverordnung (AFuV 2005) ist eine bundesdeutsche Verordnung und soll die Details zum Amateurfunkgesetz regeln. Die erste Amateurfunkverordnung trat zeitgleich mit dem Amateurfunkgesetz am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Die Amateurfunkverordnung wurde am 15. Februar 2005 zur heutigen Fassung novelliert.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Geschichte der Amateurfunkverordnung
* 2 Geltungsbereich
* 3 Begriffsbestimmungen
* 4 Regelungen
* 5 Weblinks

Geschichte der Amateurfunkverordnung [Bearbeiten]

Die erste Amateurfunkverordnung wurde 1949 als Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DVO) verabschiedet. Es gab zu diesem Zeitpunkt 2 Lizenzklassen, die Klasse A mit einem eingeschränkten Zugang zu den Kurzwellenbändern, dafür aber einer leichteren Amateurfunkprüfung (langsamere Morsezeichen in der Telegraphieprüfung). Daneben gab es die Klasse B für alle dem Amateurfunk zugewiesenen Bänder. Die Zuständigkeit für den Amateurfunk lag bei der Militärregierung, bzw. beim Bundespostministerium und der Deutschen Bundespost als zuständiger Behörde.

1961 erlaubte die Deutsche Bundespost erstmals die Betriebsart Funkfernschreiben.

Eine große Änderung erfuhr die DVO am 13. März 1967, als die C-Lizenzen eingeführt wurden, bei denen erstmals auf die Prüfung der Telegraphie verzichtet wurde. Es gab jetzt also die Klassen A, B und C. Gleichzeitig wurde z.B. das Amateurfunkfernsehen zugelassen, erst 1971 dann auch der Satellitenfunkverkehr als Amateurfunkdienst über Satelliten.

Durch die Postreformen wechselte die Aufsicht über den Amateurfunk von der Deutschen Bundespost zunächst zur Deutschen Bundespost Telekom, dann zu der mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Deutschen Telekom AG. Nach der Trennung in Aufsichtsbehörde und Wirtschaftsunternehmen wurde das Bundesamt für Post und Telekommunikation zuständig.

Im Rahmen der Novellierung des Amateurfunkgesetzes im Jahre 1997 wurde auch eine neue Amateurfunkverordnung verabschiedet. Die Amateurfunkzeugnisse wurden eingeführt, somit hatte man zum ersten Mal eine Trennung der Prüfungsbescheinigung (nun auch international nach CEPT harmonisiert) und der Zuteilung des Rufzeichens, welches einem die Nutzung der im Frequenznutzungsplan dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzen erlaubte. Gleichzeitig wurden die alten Lizenzklassen A und B zur neuen Klasse 1 zusammengefasst. Die Klasse C wurde zur neuen Klasse 2 und mit der Klasse 3 wurde eine neue Lizenzklasse geschaffen, in der nur grundlegende Kenntnisse in der Amateurfunkprüfung geprüft werden und mit der man nur mit kleiner Leistung auf einigen UKW-Amateurfunkbändern senden durfte. Die Klassen 1 und 2 unterschieden sich lediglich durch die bestandene Telegraphie-Prüfung für die Klasse 1. Im gleichen Zeitraum wurde das komplette Telekommunikationsrecht liberalisiert, daher trat der Frequenznutzungsplan erst nach einiger Verzögerung in Kraft. Ab dem 1. Januar 1998 wurde das Bundesamt für Post und Telekommunikation in Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post umbenannt und gleichzeitig das Bundespostministerium aufgelöst, bzw. dem Bundeswirtschaftsministerium angegliedert.

Am 15. August 2003 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium eine Presseerklärung, nach der Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche des Amateurfunkdienstes vorübergehend nutzen durften. Grundlage dieser Erklärung war die WRC (World Radio Conference) 2003, auf der beschlossen wurde, dass die Amateurfunkverwaltungen selber entscheiden durften, ob eine Telegraphieprüfung für den Kurzwellenzugang gefordert wird oder nicht. So wurden für eineinhalb Jahre Verstöße gegen die Amateurfunkverordnung toleriert. Diese Übergangsregelung galt bis zum 18. Februar 2005; am 19. Februar trat die heute geltende Verordnung in Kraft.

Am 19. Februar trat die letzte Novelle der Amateurfunkverordnung in Kraft. Die Amateurfunkklassen 1 und 2 wurden zur neuen Klasse A und die Klasse 3 wurde zur Klasse E umbenannt. Viele Detail-Regelungen wurden nun in die Hand der RegTP gelegt, z.B. die Prüfungsinhalte, die Verteilung der Rufzeichen-Präfixe auf die Amateurfunkzeugnisklassen u.s.w. Als wesentliche Änderung für die Funkamateure wurden nun nicht mehr bestimmte Betriebsarten erlaubt, bzw. genehmigt, sondern lediglich die Bandbreite der Aussendungen begrenzt.

Das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 änderte die Amateurfunkverordnung vom 23. Dezember 1997, die seit dem 19. Februar 2005 nicht mehr galt. Gleiches Missgeschick ist bei der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung passiert, die Version aus dem Jahr 2001 wurde im Juli 2005 geändert, obwohl es seit Ende 2004 eine neue Frequenzbereichs­zuweisungs­planverordnung gab, welche die gleichnamige Verordnung aus dem Jahr 2001 außer Kraft setzte. Inhalt dieser Änderungen war die Umbenennung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in die BNetzA.

Am 1. September 2006 wurden in der Amateurfunkverordnung die Klasse E neu organisiert und für beide Amateurfunkzeugnisklassen die Betriebsrechte erweitert. Gleichzeitig wurde oben genanntes Missgeschick korrigiert und die nötigen Änderungen in Bezug auf die Regulierungsbehörde eingearbeitet. Für die Klasse A gibt es konkret zusätzliche Frequenzbereiche im 40-m-Band und im 6-m-Band. Die Klasse E erhält zu ihren bisherigen Amateurbändern noch einige Kurzwellenbänder ( das 160-m-Band, das 80-m-Band, das 15-m-Band und das 10-m-Band). Die maximal zulässige Ausgangsleistung im KW wurde auf 100W PEP und UKW-Bereich von maximal 10W EIRP auf 75W PEP erhöht, im 3-cm-Band auf 5W PEP. Weitere Änderungen betreffen die Prüfungen. Nun ist es möglich, von der Klasse E zur Klasse A aufzustocken, ohne eine komplette A-Prüfung ablegen zu müssen. Die Amateurfunkprüfungen sind nun in Bezug auf die Betriebstechnik und die Gesetzeskunde identisch - lediglich im Prüfungsbereich Technik werden bei der Klasse-E-Prüfung nur die wesentlichen Grundzüge geprüft.
Geltungsbereich [Bearbeiten]


Die Amateurfunkverordnung gilt auf Grund des Amateurfunkgesetzes.
Begriffsbestimmungen [Bearbeiten]

Im Sinne der Verordnung ist

1. „fachliche Prüfung für Funkamateure“ eine Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses;
2. „Amateurfunkzeugnis oder Prüfungsbescheinigung“ die Bestätigung einer in- oder ausländischen Prüfungsbehörde über eine erfolgreich abgelegte fachliche Prüfung für Funkamateure nach bestimmten Prüfungsanforderungen (Zeugnisklasse);
3. „Klubstation“ eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird;
4. „fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle“ eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.);
5. „Relaisfunkstelle“ eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient;
6. „Funkbake“ eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt;
7. „Spitzenleistung (PEP)“ die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann;
8. „effektive Strahlungsleistung (ERP)“ das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol;
9. „gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)“ das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler;
10. „belegte Bandbreite“ die Frequenzbandbreite, bei der die unterhalb ihrer unteren und oberhalb ihrer oberen Frequenzgrenzen ausgesendeten mittleren Leistungen jeweils 0,5 % der gesamten mittleren Leistung der Aussendung betragen;
11. „unerwünschte Aussendung“ jede Aussendung außerhalb der erforderlichen Bandbreite; dies ist die Bandbreite, welche für eine gegebene Sendeart gerade ausreicht, um die Übertragung der Nachricht mit der Geschwindigkeit und Güte sicherzustellen, die unter den gegebenen Bedingungen erforderlich ist.

Regelungen [Bearbeiten]

Aus der gültigen Fassung von 2005:

Diese Verordnung regelt

1. die Durchführung und die inhaltlichen Anforderungen der fachlichen Prüfung für Funkamateure,
2. die Einteilung der verschiedenen Arten von Amateurfunkzeugnissen,
3. das Anerkennen ausländischer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen oder Genehmigungen,
4. das Verfahren der Zuteilung und Einzelheiten der Anwendung und Mitbenutzung von Rufzeichen,
5. den Ausbildungsfunkbetrieb,
6. die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Amateurfunkdienstes einschließlich der Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereiche (Anlage 1) und
7. die Gebühren und Auslagen für Maßnahmen nach § 8 Satz 2 des Amateurfunkgesetzes (Anlage 2).

Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder vom 20. August 2002 (BGBl. I S. 3366) bleiben unberührt.

Diverse Regelungen, die schnelleren Änderungen unterliegen können, wurden aus der Amateurfunkverordnung heraus in Form von Ermächtigungen der BNetzA reguliert. Die betreffenden Verfügungen und Mitteilungen stellt die BNetzA zum Download bereit.
Weblinks [Bearbeiten]

* Der Verordnungstext
* Text der Amateurfunkverordnung mit Synopse aller Änderungen
* Neufassung 2005 (BGBl. I 2005 S. 242) (pdf; 110 kB)
* Erste Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung (BGBl. I 2006 S. 2070) (pdf; 58 kB)
* Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (BGBl. I 2008 S. 220) (pdf; 118 kB)
* Begründung zur Amateurfunkverordnung 2005 (PDF)
* Aufgrund der AfuV erlassenene Verfügungen der Bundesnetzagentur
* Fundstelle der ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. März 1949 (DF 1 BX) (PDF-Datei; 2,10 MB)

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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Kategorien: Telekommunikationsrecht | Amateurfunk | Rechtsquelle (Deutschland) | Elektromagnetische Verträglichkeit
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Continuous wave (CW) Morsetelegrafie

Im folgendem handelt es sich um den
Amateurfunkdienst = Amateur radio :

Continuous wave (CW) = Morsetelegrafie

Der Vorläufer der Computer Kommunikation.
The precursor of the computers communication.

Den Amateurfunkdienst gab im Grunde schon aber mit viel weniger Möglichkeiten, wie zuerst CW schon vor mehr als 100 Jahren. CW wird immer auch weiter entwickelt und wird wohl auch weiterhin die absolut größte Reichweite haben.

Morsen die universelle Sprache allergrößter Reichweite:
http://astrobiologie.blogger.de/topics/Morsen+die+universelle+Sprache+aller+weitester+Reichweite/

de. http://de.wikipedia.org/wiki/Morsetelegrafie
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Continuous_wave



de. http://de.wikipedia.org/wiki/Morsetelegrafie
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Continuous_wave

Morsen die universelle Sprache allergrößter Reichweite:
http://astrobiologie.blogger.de/topics/Morsen+die+universelle+Sprache+aller+weitester+Reichweite/



Continuous wave (CW) = Morsetelegrafie

de. http://de.wikipedia.org/wiki/Continuous_wave
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Continuous_wave

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Continuous wave (CW) = Morsetelegrafie

Morsetelegrafie ist eine Form der Kommunikation, bei der Morsezeichen über drahtgebundene Leitungen oder Funkstrecken von einem an einen anderen Ort übertragen werden. Die Morsetelegrafie wurde nach ihrem Erfinder Samuel Morse benannt, der seinen Telegrafen erstmals am 4. September 1837 der Öffentlichkeit vorführte.

Die zu übertragenden Zeichen werden durch eine vorgegebene Folge von Punkten (kurz), Strichen (lang) und Pausen definiert. Das heute gebräuchliche Telegrafenalphabet wurde nach 1848 von dem deutschen Telegrafeninspektor Friedrich Clemens Gerke im Schiffsmeldedienst an Elbe und Weser entwickelt, um 1851 zum Einheitsalphabet des Deutsch-Österreichischen Telegrafenvereins (DÖTV) erklärt und 1865 nach geringfügigen Änderungen (welche die Buchstabenhäufigkeit in englischen Texten berücksichtigen sollten) als Telegrafenalphabet der neu gegründeten Internationalen Telegrafenunion ITU übernommen.

Im Militärfunk und im Seefunk war die Morsetelegrafie ein halbes Jahrhundert lang die vorherrschende Betriebsart bei Funkverbindungen. Heute ist sie bei kommerziellen Funkdiensten nahezu ausgestorben. Im Amateurfunk findet sie unter dem Namen Continuous wave (CW) noch breite Anwendung. Früher mussten angehende Funkamateure in den meisten Ländern eine Morseprüfung ablegen, um Zugang zu den Kurzwellenbändern zu erhalten. Heutzutage verlangen nur noch wenige Staaten diese Prüfung. Auch in Deutschland ist seit 2005 kein Nachweis der Morsekenntnisse mehr notwendig, um auf den Kurzwellenbändern senden zu dürfen. Trotzdem kann diese Prüfung noch freiwillig bei der Bundesnetzagentur abgelegt werden, weil sie in einigen Ländern Voraussetzung für die Ausstellung einer Gastlizenz ist.

Die Vorteile von CW sind insbesondere die geringe Bandbreite des erforderlichen Funkkanals, die dadurch bedingte große Reichweite im Verhältnis zur Sendeleistung, sowie die Einfachheit der einzusetzenden Funktechnik. Ein CW-Sender ist mit einfachen Mitteln selbst zu bauen und darum für den Funkamateur besonders attraktiv. Die Hauptarbeit bei der Decodierung des Signals erledigt das menschliche Gehirn.

Ähnlich störunempfindliche Verfahren, wie beispielsweise PSK31, erfordern einen wesentlich höheren technischen Aufwand. Die Leistungsfähigkeit dieser Verfahren hängen aber nur von der Technik ab und nicht von den Fähigkeiten des Operators, wie es bei CW der Fall ist.

Maschinelle Dekodierung von CW erreicht bislang nicht die hohe Qualität eines geübten menschlichen Operators.
Siehe auch

Eine so genannte Morse-Taste:
Bencher paddle
Eine so genannte Morse-Taste.



SSTV = Slow Scan Television = Funk-Fax

Der Vorläufer des Faxgerätes.
The precursor of the fax machine.

de. http://de.wikipedia.org/wiki/Slow_Scan_Television
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Slow-scan_television



de. http://de.wikipedia.org/wiki/Slow_Scan_Television
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Slow-scan_television

Slow Scan Television (SSTV) ist eine analoge Betriebsart. Amateurfunk-Fernsehen (ATV) wie beim kommerziellen Fernsehen.

http://astrobiologie.blogger.de/topics/Amateurfunkdienst+Kurzwellenbandplan/

Slow Scan Television (SSTV) ist eine analoge Betriebsart. Amateurfunk-Fernsehen (ATV) wie beim kommerziellen Fernsehen.

http://astrobiologie.blogger.de/topics/Amateurfunkdienst+Kurzwellenbandplan/

Slow Scan Television 1
Slow Scan Television

CQ-Ruf (aus QSL-Karte) in der Betriebsart SSTV:

CQ-Ruf (aus QSL-Karte) in der Betriebsart SSTV.

Slow Scan Television (SSTV) ist eine analoge Betriebsart im Amateurfunkdienst und dient der langsamen Übertragung von Standbildern.
Die Übertragungsgeschwindigkeit von Amateurfunk-Fax ist bei großer Auflösung doch recht gering, so dass C. McDonald 1958 in den USA ein Verfahren entwickelte, um Bilder schneller zu übertragen. Im Deutschen wird SSTV Schmalband-Fernsehen genannt und kann in einer Minute z. B. mehrere Schwarz-Weiß-Bilder übertragen. Das ist ziemlich einfach, man benötigt nur eine Video-Kamera und einen Speicherkonverter oder ein entsprechendes PC-Programm, welches die Videosignale in zur Helligkeit analoge Töne umwandelt, welche dann auf den Sender gegeben werden. Bei dem Empfänger werden diese Signale einfach zurückgewandelt und als Standbild auf einem Monitor sichtbar gemacht. Bei der analogen Betriebsart SSTV wird also quasi jedes Pixel eines abgespeicherten Bildes abgetastet, je nach Helligkeit in einen Ton zwischen 1500 Hz und 2300 Hz umgewandelt und in einem bestimmten Verfahren (bei Farb-SSTV beispielsweise „Martin-1“) wiedergegeben. Beim Empfänger läuft die Abtastung der vom Sender wiedergegebenen Töne zeitsynchron (1200 Hz-Taktsignal) zum Sender, also in selbiger Geschwindigkeit. Der deutsche SSTV-Pionier Volker Wraase, DL2RZ, entwickelte ein zeilensequentielles Farbbild Verfahren, das in abgewandelter Form den heute allgemein üblichen Übertragungs-Standard repräsentiert. Hier wird das Bild in drei Farbauszüge zerlegt, die zeilenweise in der Folge Rot, Grün, Blau gesendet werden. Der heute maßgebliche Übertragungsstandard stützt sich auf die Entwicklung von Martin Emmerson, G3OQD. Die Übertragung eines „Martin-1“-Bildes dauert 114 Sekunden und stellt einen guten Kompromiss zwischen Übertragungszeit und Auflösung dar. SSTV ist die schmalbandige Vorstufe zum breitbandigen Amateurfunk-Fernsehen (über 7 MHz Bandbreite). SSTV besitzt eine dem Sprachkanal angepasste Bandbreite (unter 3 KHz) und eignet sich hervorragend, um auf Kurzwelle Bilder rund um die Welt zu schicken. Aber auch auf den UKW-Bändern gibt es Treff-Frequenzen zum Bildaustausch, und spezielle SSTV-Relais geben ein eingespeichertes Bild nach kurzer Pause auf der gleichen Frequenz wieder aus (z.B. zur Qualitätskontrolle), denn SSTV kann auch mit Hilfe von Computer-Soundkarten und Spezialprogrammen (z.B. JVComm von Eberhard Backeshoff, DK8JV) im PC betrieben werden. Erst seit kürzerer Zeit, dennoch erwähnenswert, gibt es auch digitale Nachfolger für SSTV im Amateurfunk. Hier erfolgt die Abtastung im PC nicht in Echtzeit, aber dafür mit hoher Fehlersicherheit. Ein Programm, das diese Sache nutzbar macht, ist beispielsweise DIGTRX. Damit lassen sich neben Bild- auch Text-Dateien übertragen, die als Sound im Sprachkanal übertragen werden. Dies funktioniert sogar bei Akustikkopplung (Mikrofon an den Lautsprecher halten). Diese neuen digitalen Datenübertragungs-Betriebsarten wie auch MFSK, HamDREAM und MT63 sind nicht kompatibel zur analogen SSTV-Modulation.



ATV = Amateur_television = Amateurfunk-Fernsehen

ATV ist der Vorläufer des TV.
ATV is the precursor of the TV.


de. http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunk-Fernsehen
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Amateur_television



http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunk-Fernsehen

Amateurfunk-Fernsehen 1
Amateurfunk- Fernsehen
Beim Amateurfunk-Fernsehen (ATV) werden wie beim kommerziellen Fernsehen bewegte Bilder und ein
dazugehörender Ton übertragen. Bei guten Übertragungsbedingungen kann die gleiche Qualität erreicht werden. Der Inhalt der Sendungen muss sich wie bei allen Betriebsarten auf die Themen des Amateurfunks beziehen. Die Sendungen dürfen nicht öffentlich angekündigt werden und sollen technisch experimentellen Charakter haben. ATV-Betrieb ist ab 430 MHz aufwärts auf fast allen Amateurfunkbändern möglich, so z. B. auf dem 70 cm-, 23 cm-, 13 cm- und 3 cm-Band. Die übertragenen Bilder können von einer Videokamera, einem Videorekorder, von einem Computer mit Bewegtbildgrafik oder von einem Testbildgenerator zum Beispiel mit Schrifteinblendung kommen. Dieses Videosignal und der Ton von einem Mikrofon oder einem Videorekorder werden einem ATV-Sender zugeführt. Der ATV-Sender fasst das Bild- und Tonsignal zusammen und setzt beide in den Frequenzbereich um, in dem die Funkübertragung erfolgen soll. Dieser als Modulation bezeichnete Vorgang wird zum Beispiel in Amplitudenmodulation „AM“ und Frequenzmodulation „FM“ unterschieden. Bei der Frequenzmodulation „FM“ wird die Sendefrequenz für Bild und Ton gemeinsam in ihrem Frequenzwert geändert. Nach diesem Verfahren arbeiten die analogen Fernsehsatelliten. Vorteil: einfache Schaltungstechnik beim Sender, analoge Sat-TV-Receiver können zum Empfang verwendet werden. Vorteil: hohe Bildqualität, große Robustheit der Aussendung gegenüber Fremdsignalen (z. B. durch Mehrwegausbreitung) Nachteil: große Bandbreite von ca. 20 MHz. FM-ATV wird auf dem 23-cm-Band und höheren Bändern betrieben. Bei AM wird das Signal direkt auf den Träger des Funksignals aufmoduliert. Vorteil: Geringere Bandbreite. Nachteil: Höhere Störanfälligkeit.
Digitales Amateurfunk-Fernsehen Digitales Amateurfunk-Fernsehen (DATV) soll – wie derzeit schon im Fernsehrundfunk zu beobachten – analoge Fernseh-Übertragungsverfahren mittelfristig ablösen. Die wesentlichen Vorteile der digitalen Technik sind in einer vergleichsweise geringen Übertragungsbandbreite (ab 2 MHz) sowie einer größeren Reichweite im freien Gelände und besseren Bildqualität bei gleicher Sendeleistung zu sehen. Bei den Geräten der 1. Generation wird die im Mobilfunk bewährte GMSK-Modulation verwendet, während in einer weiterentwickelten Variante (3. Generation) zusätzlich die beim digitalen Satelliten-TV (DVB-S) bewährte QPSK-Modulation mit höherer Bildqualität aktivierbar ist. Außerdem ermöglichen neue hochintegrierte MPEG2-Coder und -Decoder-Bausteine jetzt auch Funkamateuren, digital Live-TV zu senden und zu empfangen. Nachteil: Empfangsprobleme im Gebirge durch Reflexionen, dadurch oft kein Empfang trotz guter Feldstärke. Große Störanfälligkeit gegenüber Fremdsignalen,
großer technischer Aufwand mit Abhängigkeit von zur Zeit nur einem marktbeherrschenden Hersteller der Sendekomponenten / Software. Schmalband Amateurfunk-Fernsehen Als Schmalband Amateurfunk-Fernsehen (SATV) wird die Variante von AM-ATV, die deutlich weniger Bandbreite benötigt im Vergleich zu den kommerziell üblichen Modulationsparametern, bezeichnet. So kann der Tonträger in FM direkt auf den Bildträger moduliert werden. Wegen der geringen Videobandbreite unter 1 MHz ist die Übertragungsqualität bei SATV schlechter als bei ATV, aber die Reichweite ist bei gleicher Leistung durch die mögliche kleinere Empfängerbandbreite deutlich größer. Davon gibt es noch die extrem schmalbandige Variante „Narrow Bandwidth Television“ (NBTV). Diese belegt in einer modernen PC-basierten Form mit 2,6 Bildern/sec nur die Bandbreite eines SSB-Signals (2,5 KHz) und kann somit auch auf den Kurzwellen-Amateurbändern angewandt werden. Etwa 20 KHz Bandbreite belegen die schnellen NBTV-Übertragungen mit 12,5 Bildern pro Sekunde im sogen. „NBTVA-Standard“ (32 Zeilen senkrecht, Abtastung von rechts unten nach links oben ohne Zeilensprung, Seitenverhältnis 3:2 bei 12,5 Bildern pro Sekunde) unter Amateurfunk-Fernsehen 2 Verwendung der mechanischen Nipkow-Scheiben-Abtastung nach dem Vorbild des TV-Pioniers J.L.Baird, bzw. zunehmend auch elektronisch oder mittels PC.

Slow Scan TV
Für die Übertragung von Standbildern auf Kurzwelle wurde ein spezielles Verfahren entwickelt, das man Slow Scan Television (SSTV) nennt. Bei diesem Verfahren werden ursprünglich 120 Zeilen in 8 Sekunden (schwarz-weiß), aber in Weiterentwicklungen auch bis zu 496 Zeilen in 406 Sekunden (P7, Farbe) gesendet, die in einem Computer zwischengespeichert werden. Vorteilhaft ist, dass
• kurzzeitige Störungen nur wenige Bildpunkte verfälschen und
• die benötigte Bandbreite nur etwa 2,5 kHz beträgt.
Auch hier gibt es inzwischen schmalbandige digitale Varianten mit Fehlerschutz wie WinDRM und DigTRX, die aber leistungsfähige Computer voraussetzen. Mit einem vergleichbaren Verfahren werden auch die Bilder zur Erde gesendet, die Satelliten von der Oberfläche anderer Planeten wie dem Mars aufgenommen haben. ATV-Umsetzer in Gebieten mit hoher ATV-Aktivität, wie in Ballungsgebieten, werden ATV-Relaisfunkstellen betrieben. Ein solches Relais empfängt ATV-Sendungen auf der sog. Eingabefrequenz. Das Relais setzt dann das empfangene Signal auf eine oder mehrere Ausgabefrequenzen in anderen oder demselben Amateurfunkband um und strahlt sie dort wieder ab. Dabei wird evtl. auch die Modulationsart (AM, FM oder DVB) gewechselt. Da sich die Relais oft an hohen Standorten befinden, können Funkamateure mit Sendern geringer Leistung oder ungünstigen Standorten trotzdem von vielen anderen Stationen empfangen werden. Viele ATV betreibende Funkamateure haben sich zur Arbeitsgemeinschaft Amateurfunkfernsehen (AGAF e. V.)
zusammengeschlossen. Die vierteljährlich erscheinende Clubzeitschrift „TV-AMATEUR“ gibt viele praktische Hinweise und Vorschläge für den Selbstbau von Sendern, Konvertern und Zubehör sowie den Umbau von „normalen“ Geräten für den ATV-Betrieb. ATV-spezifische Geräte sind nur selten „am Markt“ erhältlich.



Packet Radio = Der Vorläufer des Internet mit Funkkommunikation
Packet Radio = The precursor of the Internet with radio communication

de. http://de.wikipedia.org/wiki/Packet_Radio
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Packet_radio
Computer-Funk-Kommunikation



Packet Radio: http://de.wikipedia.org/wiki/Packet_Radio

Packet Radio 1
Packet Radio
Packet Radio ist ein Verfahren zur Datenübertragung im Amateurfunk und CB-Funk. Die digitalen Informationen werden in Datenpakete mit maximal 255 Byte Länge aufgeteilt, ausgesendet und beim Empfänger nach einer Fehlerprüfung wieder zusammengesetzt. Im Mobilfunk wird mit GPRS ein ähnliches Verfahren genutzt.
Entstehung und Geschichte Der englischsprachige Begriff Packet Radio wurde Ende 1981 in Tucson (Arizona) geprägt und hat sich auch im deutschen Sprachgebrauch durchgesetzt. Eine Gruppe von Funkamateuren hatte sich zur TAPR (= Tucson Amateur Packet Radio) zusammengeschlossen und plante, ein lokales Datennetz auf Amateurfunk-Frequenzen aufzubauen.
Die Geschichte von Packet Radio reicht zurück in die 1960er Jahre, als die verschiedenen Rechner der Universität von Hawaii, die auf verschiedenen Inseln standen, per Funk miteinander verbunden wurden. Bei der AMSAT trafen sich verschiedene Gruppen von Funkamateuren, und legten ein Protokoll für Datenübertragung fest. Hauptzielrichtung war es, ein einheitliches Verfahren zur Datenübertragung von und zu den geplanten Amateurfunk-Satelliten OSCAR 10 zu entwickeln. Für die Datenübertragung innerhalb der postalischen Netze war das X.25-Protokoll bereits eingeführt, in Deutschland war es unter der Bezeichnung 'Datex-P' gebräuchlich. So lag es nahe, auch für den Amateurfunk ein ähnliches Verfahren zu verwenden. Das erweiterte X.25-Protokoll, das allen
Anforderungen für den Amateurfunkbetrieb genügt, wurde festgelegt und AX.25 (A = Amateur) genannt. AX.25 definiert die Stufe 2 des ISO-OSI-Modells.
Die TAPR entwickelte 1983 eine Rechnerkarte 'TNC1', (TNC = Terminal Node Controller), welche die Daten in
dem AX.25-Protokoll senden und empfangen konnte. Mit der Weiterentwicklung, dem TNC2 1985, begann auch in Deutschland die schnelle Entwicklung der Betriebsart Packet Radio. Dadurch können Rechner drahtlos und automatisch miteinander kommunizieren. Packet Radio wurde so in der Mitte der 1980er Jahre im Amateurfunk beliebt und stetig weiterentwickelt.
So folgten verschiedene Weiterentwicklungen des TNC2, der nur die direkte Verbindung von einem Funkgerät mit einem Computer ermöglichte. 1993 wurde in Deutschland das TNC3S entwickelt, mit dem es nun bei hohen Übertragungsraten möglich war, zwei Funkgeräte von einem Rechner steuern zu lassen. Die Rechenleistung des TNC3S war sogar für den Aufbau eines Packet-Radio-Netzknotens (Digipeater) ausreichend, so dass der Computer
als zentrale Einheit des Digipeaters abgelöst werden konnte. So wurden die Digipeater sehr wartungsfreundlich, weil jetzt keine Festplatten mehr die Lebensdauer beschränkten. Als nächster Schritt wurde 1997 in Deutschland der TNC4E entwickelt, der den Anschluss von drei Funkgeräten vorsah und zur Kommunikation mit Computer und anderen TNC4Es einen Ethernet-Anschluss integriert hatte. Diese Entwicklungen gaben dem Packet-Radio-Netz im
Amateurfunkdienst nochmals Schwung. Inzwischen macht sich hier die Konkurrenz des Internet bemerkbar. Neue Impulse zeichnen sich durch umgebaute W-LAN-Accesspoints ab. Sowohl modifizierte Software, aber auch veränderte Sendefrequenzen werden zur Zeit ausprobiert.
Richtfunkverbindungen zwischen den Digipeatern ermöglichten den Aufbau eines internationalen
Packet-Radio-Netzes. Dieses Netz ermöglichte den Funkamateuren kostenlosen Austausch von privaten und persönlichen Nachrichten, lange bevor dies über das Internet allgemein üblich wurde. Gegenwärtig besteht das Packet-Radio-Netzwerk in Deutschland aus mehreren Hundert Digipeatern mit rückläufiger Tendenz. Da das Packet-Radio-Netz überwiegend über Richtfunkstrecken realisiert ist, arbeitet es autark vom Internet und kann somit auch für den Notfunkbetrieb verwendet werden, auch wenn Teile des Internets ausfallen oder überlastet sind.
Wie bei jeder Einführung einer neuen Betriebsart im Amateurfunkdienst, sorgte auch Packet Radio vor allem bei den älteren Funkamateuren für rege Debatten. Ähnlich wie bei der Einführung von Einseitenbandmodulation bei Sprechfunk vor langer Zeit, wurde auch durch die Einführung von Packet Radio das Ende des Amateurfunks befürchtet. Traditionell stehen viele Funkamateure der Digital- und Computertechnik skeptisch gegenüber. Die
Packet Radio 2 Vernetzung einiger Digipeater untereinander via Internet (VPN) löste den Höhepunkt dieser Debatten gegen Packet
Radio aus. Inzwischen hat sich die Diskussion jedoch wieder etwas beruhigt. Als Alternative zu TNCs mit eigenem Mikroprozessor kann man das Funkgerät über ein einfaches Modem oder eine Soundkarte an einen PC anschließen, der die digitalen Funktionen des TNCs durch ein spezielles Programm
realisiert. Seit Oktober 1994 ist auch in einigen Kanälen der Jedermannfunkanwendung CB-Funk die Übertragung digitaler Daten erlaubt und wird mit Hilfe von TNC oder Modems genutzt. Die heutigen kommerziellen Datenfunkanwendungen wie GPRS und WLAN bauen trotz fortschrittlicherer Technik (z. B. Frequenzspreizung) auf den gleichen Verfahren wie die Packet-Radio-Controller der Funkamateure auf.
Veranstaltungen Die wichtigste Fachveranstaltung zum Thema Packet Radio ist die Packet-Radio-Tagung, seit einigen Jahren IPRT - Fachtagung für digitale Datenübertragung im Amateurfunk genannt, die jedes Jahr Anfang April in Darmstadt stattfindet. Darüber hinaus war Packet Radio immer wieder Thema auf anderen Amateurfunkveranstaltungen, wie
der Ham Radio oder der UKW-Tagung in Weinheim. Speziell zwischen den Betreibern automatischer Packet Radio Stationen, sog. Digipeater finden immer wieder sog. Sysop-Treffen statt.

Packet-Radio-Betrieb
Mit der Packet-Radio-Betriebsart können Funkamateure mit ihren üblichen UKW-Funkgeräten untereinander Daten austauschen. Um die Reichweite zu erhöhen wurde ein Netz aus Relaisstationen, sog. Digipeater in privater Initiative flächendeckend in ganz Deutschland aufgebaut. Die Datenpakete werden von Digipeater zu Digipeater weitervermittelt, sodass nach und nach ein europaweites Netzwerk entstand. Mobile Stationen können über APRS
laufend ihren aktuellen Standort per Packet-Radio verbreiten. Die Verbindung zu Packet-Radio-Stationen außerhalb Europas erfolgt durch Gateways, das sind Packet-Radio-Digipeater, die Nachrichten von Kurzwelle aufnehmen und in das deutsche Netz einspeisen. Auf diese Weise kommen Nachrichten aus der ganzen Welt in jede lokale Mailbox. Eine Reihe von
Amateur-Packet-Radio-Gateways sind via Internet erreichbar; hier eine Übersicht [1].
Aktuelle Informationen über seltene Amateurfunk-Stationen auf Kurzwelle werden von sog. DX-Clustern über das Packet-Radio-Netz verbreitet.

Technik
TNC2400 Packet-Radio-Modem
Für den Betrieb einer Packet Radio-Station benötigt man
• einen einfachen Computer
• ein handelsübliches Amateurfunk- oder CB-Funk-Gerät
• ein Modem bzw. einen Packet-Radio-Controller (im speziellen oft einen Terminal Node Controller (TNC)).
AFSK-Modus Bis 1988 wurden die Daten mit 1200 Baud (etwa 150 Zeichen pro Sekunde) übertragen.
Dabei wurde ein Niederfrequenz-Hilfsträger zwischen 1200 Hz und 2200 Hz in der Frequenz umgetastet (siehe AFSK) und anschließend per Frequenzmodulation mit weniger als 25 kHz Frequenzhub auf den eigentlichen

Packet Radio 3
Hochfrequenz-Träger aufmoduliert.
Die Bandbreite des Niederfrequenz-Trägers betrug etwa 3000 Hz. Da der Niederfrequenz-Träger beim Empfänger wie ein normales Sprachsignal demoduliert wurde, konnte diese Betriebsart ohne Eingriffe am Empfänger mit Hilfe eines PCs mit Soundkarte sowie entsprechender Software durchgeführt werden.
Es gibt nur noch wenige Packet Radio-Digipeater, die mit 1200 Baud AFSK arbeiten, durch das Aufkommen der Betriebsart APRS wird dieses technisch einfache Übertragungsverfahren wieder belebt, vor allem im 2-Meter-Band.

FSK-Modus
1989 entwickelte der britische Funkamateur James Miller (G3RUH) ein Verfahren, um Daten mit 9600 Baud (etwa 1200 Byte pro Sekunde) übertragen zu können. Das in diesen Modems erzeugte Basisband-Signal ist durch einen Scrambler von Gleichanteilen befreit und besitzt eine Bandbreite von etwa 30 bis 5000 Hz. Im Gegensatz zum 1k2-Modus wird nun die Hochfrequenz direkt in der Frequenz umgetastet (siehe FSK). Für das Funksignal genügt ein Kanal im 25-kHz-Kanalraster. Im Empfänger muss das Signal direkt am Demodulator abgegriffen werden um Phasen- oder Amplitudenverzerrungen in nachfolgenden Filtern oder Verstärkern zu vermeiden. Viele moderne Empfänger haben für diese Zwecke eigens einen Datenausgang. Abhängig von der zur Verfügung stehenden Bandbreite kann die Übertragungsgeschwindigkeit gesteigert werden.
Auf diese Weise werden im Amateurfunk inzwischen Datenraten von mehreren Megabit pro Sekunde realisiert; für Experimente und für die Verbindungen zwischen den Netzknoten sind Geschwindigkeiten von bis zu 1,2 MBit/s üblich. Experimentell wird im Gigahertz-Bereich auch mit Geschwindigkeiten bis zu etwa 10 Mbit/s unter Verwendung einer mehrstufigen FSK gearbeitet. Bei Benutzereinstiegen im UHF-Bereich (70 cm) werden teilweise Geschwindigkeiten von 76,8 kBaud und mehr
verwendet, die natürlich einen entsprechend breiten Kanal voraussetzen. Im 70-cm-Band sind zwei Kanäle mit einer Bandbreite von je 200 kHz für Breitband-Datenfunk reserviert.
Weitere Übertragungstechniken In einigen Regionen wurde experimentell mit umgebauten Telefonmodems gearbeitet. Die erreichbare Geschwindigkeit lag hierbei bei etwa 20–30 kbit/s im Vollduplexbetrieb. Es kamen auch bereits experimentell mehrstufige Modulationsverfahren wie Quadraturamplitudenmodulation (QAM) oder Quadraturphasenumtastung
(QPSK) zum Einsatz, die sich jedoch auf Grund der hohen technischen Anforderungen und der Kosten bislang noch nicht im Packet Radio-Bereich durchsetzen konnten.



Digipeater = Digital Repeater = ~ Relaisstation für Digitale Signale:

de. http://de.wikipedia.org/wiki/Relaisstation
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Amateur_radio_repeater

de. http://en.wikipedia.org/wiki/Repeater
en. http://de.wikipedia.org/wiki/Repeater

http://en.wikipedia.org/wiki/Amateur_radio_repeater#Satellite_repeaters

http://de.wikipedia.org/wiki/Digipeater

Digipeater

Ein Digipeater (auch Digi, von engl. Digital Repeater) ist eine automatisch arbeitende Sende- und Empfangsstation zur Weiterleitung digital codierter Information zwischen zwei Funkstationen. Analog zum Digipeater im Datenfunk spricht man bei Sprechfunk von einer Relaisstation. Digipeater werden im Amateurfunk und neuerdings auch im CB-Funk hauptsächlich für Packet Radio eingesetzt. Im Amateurfunkdienst arbeiten derzeit in Deutschland mehr als 512 und in Europa ca. 1800 Digipeater. In Deutschland sind die Digipeater mit mehr als tausend Linkverbindungen zum Packet-Radio-Netz zusammengeschaltet. Die Benutzer können auf ausgewählten Frequenzen Kontakt mit dem Digipeater aufnehmen und sich dann quer durch
das Netz verbinden. Die Geschwindigkeit der Datenverbindungen vom Benutzer zum Digipeater beträgt heute meist 9600 Baud. Oft sind
noch Zugänge mit 1200 Baud, aber auch schon solche mit 38k4 Baud in Betrieb. Bei Linkverbindungen sind Baudraten von 300 Baud in Kurzwellenbändern bis hin zu 19200, 38400, 76800, 102400, 115200, 153600, 230400,307200 und 614400 sowie 1,2 MBaud bei UKW und Gigahertzbändern zu finden. Ein Digipeater kann durchaus mehrere Einstiege und Linkverbindungen haben.

Als Digipeater haben früher oft Computer gearbeitet, die an jeder seriellen Schnittstelle ein Modem angeschlossen hatten. Später wurden mehrere Modems an einer Schnittstelle mittels eines Token-Rings zusammengefasst. Auch
spezielle Interface-Karten wurden entwickelt. Inzwischen gibt es Terminal Node Controller (TNC) mit so großen Rechenkapazitäten, dass auf einen zusätzlichen Computer verzichtet werden kann.
An Digipeater sind oft weitere Computer angeschlossen, die zusätzliche Services bereitstellen. So hat sich ein großes Mailbox-Netz organisiert, in dem man persönliche und öffentliche Nachrichten verbreiten kann. Auch die DX-Cluster und die POCSAG-Sender für Funkmeldeempfänger sind über Digipeater miteinander verbunden.

Aufbau, Betrieb und Wartung der Digipeater wird oft ehrenamtlich geleistet. Meist beteiligen sich lokale
Relais-Gruppen oder DARC-Ortsverbände an den Kosten für Wartung und Betrieb.



Funkbake = Radio beacons = ~ Funk-Leuchtturm

Leuchtfeuer Funkfeuer: http://de.wikipedia.org/wiki/Funkbake Leuchtfeuer

en. http://en.wikipedia.org/wiki/Electric_beacon#Radio_beacons
de. http://wapedia.mobi/de/Funkbake
de. http://wapedia.mobi/de/D%C3%A4mpfung

Funkbake 1
Funkbake
Der Begriff Funkbake bezeichnet einen zumeist ortsfesten Sender,
• der zur Navigation dient oder
• mit dessen Hilfe Rückschlüsse auf die aktuellen Ausbreitungsbedingungen von Funkwellen gezogen werden können. In der Luftfahrt wird die auch häufig mit den englischen Ausdruck Radio Beacon (RBN) bezeichnet.

Funkbake zur Eigennavigation
Hauptartikel: Funkfeuer
Mit Hilfe mehrerer ortsfester und/ oder einer von Person getragener (Funk-Tag, Wanze) oder am Fahrzeug montierter (mobiler) Funkbaken kann die eigene Position, das heißt, die Position des Empfängers bestimmt werden.
Entsprechende Ansätze werden mit neuen mobilen Funksystemen, wie RTLS-Technik, Bluetooth, aktiver
RFID-Technik unterstützt.
Funkbake zur Fremdnavigation Um den Standort eines beweglichen Objekts bestimmen zu können, werden nicht selten ebenfalls Funkbaken eingesetzt. Der Sender der Funkbake befindet sich dann in oder an diesem Objekt. Die Position wird durch Anpeilen bestimmt. Als Notfunkbake werden kleine Funkrettungsbojen bezeichnet.
Funkbake zur Ermittlung der Funk-Ausbreitungsbedingungen
Die Funkbake ermöglicht es kommerziellen wie nicht kommerziellen Funkdiensten, die Funkwellenausbreitung zu
bestimmen.



Amateurfunkstellit = OSCAR = Orbital Satellite Carrying Amateur Radio

Orbital Satellite Carrying Amateur Radio:

Orbital Satellite Carrying Amateur Radio.

OSCAR (Orbital Satellite Carrying Amateur Radio) ist eine traditionelle Bezeichnung für Satelliten, die von
Funkamateuren für Zwecke des Amateurfunks betrieben werden. Dabei fallen nur Satelliten mit einer Erdumlaufbahn in die Gruppe der OSCAR-Satelliten.

Der erste OSCAR-Satellit:
Der erste Satellit mit der Bezeichnung OSCAR wurde von amerikanischen Funkmamateuren gebaut und am 12.Dezember 1961 mit dem Satelliten Discoverer 36 der United States Air Force huckepack ins All befördert. Sein Gewicht betrug 4,5 kg, seine Umlaufbahn lag zwischen 234 und 414 km Höhe und die Sendeleistung betrug 140 mW auf der Frequenz 145 MHz. Er verglühte nach sieben Wochen. In dieser Zeit strahlte der batteriegespeiste Satellit die Morsecodes der Buchstaben „H“ und „I“ aus. Der kleine goldplattierte Kasten hatte eine Größe von 15 × 6 × 6 Zentimeter. Ziel des Experimentes war hauptsächlich, Aussagen über die Ausbreitung der Signale zu erhalten.

Liste der OSCAR-Satelliten siehe Wikipedia.de, Link:
de. http://de.wikipedia.org/wiki/OSCAR
en. http://en.wikipedia.org/wiki/OSCAR

Oder:
OSCAR (Orbital Satellite Carrying Amateur Radio)
OSCAR 1-68 Download Tabelle:
oscar 1-68 (ods, 18 KB)



de. http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkdienst
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Amateur_radio

de. http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Amateurfunk
en. http://en.wikipedia.org/wiki/Category:Amateur_radio

Amateurfunkstation:
Amateurfunkstation
Amateurfunkstation:
Amateurfunkstation
Amateurfunkstation.



CB-Funk im Vergleich zum Amateurfunkdienst, Link:
http://astrobiologie.blogger.de/topics/CB-Funk+im+Vergleich+zum+Amateurfunkdienst/
Was CB-Funk ist ist ein ganz anderes Thema, eigentlich Kinderfunk aber CB-Funk darf jeder andere machen.
CB-Funk der Kinderfunk
Was CB-Funk ist ist ein ganz anderes Thema, eigentlich nur Kinderfunk, aber CB-Funk darf auch jeder andere machen. CB-Funker kennen meistens nur die 230 Volt Steckdoe, die Antennenbuchse im CB-Funkgerät als Steckdose und die CB-Funk-Antennenbuchse als Steckdose, die Microphonbuchse als Stekdose und können oft nicht mal eine gekaufte Antenne zusammensetzen oder gar aufbauen und wissen meistens nicht mal etwas über die eigenen CB-Funk-Frequenzen, Elektronik und Antennen, Funkrechte, Gesetze...
CB-Funk im Vergleich zum Amateurfunkdienst, Link:
http://astrobiologie.blogger.de/topics/CB-Funk+im+Vergleich+zum+Amateurfunkdienst/
Die Einrichtung CB-Funk interessiert anscheinend keinen Menschen, weil viel zu langweilig und nur Scheiße:
Die Einrichtung CB-Funk in Deutschland sind nur auf bestimmten Frequenzen von 26,565 MHz - 27,405 MHz insgesamt 80 Kanäle untergebracht.
CB-Funk im Vergleich zum Amateurfunkdienst, Link:
http://astrobiologie.blogger.de/topics/CB-Funk+im+Vergleich+zum+Amateurfunkdienst/

en: My pre-and post-names are Andreas Krause, but there are a lot of the same have pre-and post-name identity card. In the German
(German language area from Germany, Austria, Liechtenstein and Luxembourg, the regions of German-speaking Switzerland in Switzerland, eastern Belgium in Belgium, South Tyrol form in northern Italy and a small part of the Alsace and Lorraine in France today speaking with the High German dialects, or of the High German roof language German / Standard German. Some relatively closed German-speaking areas, such as that of the German Donauschwaben.Weiterhin one of the national languages of Namibia.)
speaking countries there is so such more than> 220 000 citizens have the same pre-and post-with Andreas Krause. In Germany in Lübeck, there are so about ~ 50 people the same as the pre-and post-name Andreas Krause identity card as I do have it available in almost all language areas around the world very common pre-and post-names and their accumulation with the same advantages and name badge.
de: http://de.wikipedia.org/wiki/Sprachraum
en: http://en.wikipedia.org/wiki/Sprachraum
de: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Sprache
en: http://en.wikipedia.org/wiki/German_language

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Das Ewige Leben durch: Ehren-Codex einhalten und die Teufelsperre 1,2+3                           § Dienst-Merkmal §

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