Mittwoch, 14. Januar 2009
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http://de.wikipedia.org/wiki/Exobiologie
What is astrobiology is explained under the following link:
http://en.wikipedia.org/wiki/Astrobiology

„Das Tibetische Totenbuch“ oder das „Bardo Thödol“ unter folgendem Link:
http://www.bodhibaum.net/bardo/bardo.htm

Aktion T4
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Euthanasiemorde in der NS-Zeit oder Aktion T4 ist eine nach dem Zweiten Weltkrieg gebräuchliche Bezeichnung für die systematische Ermordung von mehr als 100.000 Psychiatrie-Patienten und behinderten Menschen durch SS-Ärzte und -Pflegekräfte von 1940 bis 1941. Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaftliche Erwägungen zur Begründung herangezogen worden. Gleichzeitig mit ersten kirchlichen Protesten wurden die Tötungen nach erfolgter „Leerung" vieler Krankenabteilungen nicht mehr zentral, sondern ab 1942 dezentral, weniger offensichtlich fortgesetzt.

Verschleiernde Begrifflichkeit [Bearbeiten]

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden die Massentötungen unter der euphemistischen Überschrift „Euthanasie“ oder „Aktion Gnadentod" vollzogen. Die „Aktion" wurde auch als Vernichtung lebensunwerten Lebens, NS-Krankenmorde bekannt. In der Nachkriegszeit war für das mittlerweile gebräuchliche Kürzel Aktion T4 namensgebend die Berliner Bürozentrale, eine Villa in der Tiergartenstraße 4. Während der NS-Zeit befand sich dort die Zentrale für die Leitung der Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich.[1]

Unterschieden werden heute in der Art der Steuerung drei etwas verschiedene Phasen: die Kinder-, die Erwachsenen- und die dezentrale „wilde" Euthanasie (im Gegensatz zur zentralen Steuerung). In den erhaltenen zeitgenössischen Quellen findet sich allerdings die Bezeichnung „Aktion T4“ nicht. Dort werden vielmehr die Begriffe beziehungsweise Kürzel „Aktion“ beziehungsweise „Eu-Aktion“ oder „E-Aktion“ verwendet (E als Chiffre für Euthanasie). Über lange Zeit stand das griechische Wort für den selbst gewählten "guten Tod" als die Selbsttötung, der Suizid. Durch die tausendfache Ermordung Kranker, Kinder oder Alter im Nationalsozialismus aus ökonomischen Erwägungen, lässt sich das Wort in Deutschland auf absehbare Zeit kaum ohne Verbindung zu dieser Verwendung benutzen.

Hintergründe und historische Einordnung [Bearbeiten]

Die im Dritten Reich praktizierte sogenannte „Euthanasie“ geht auf die schon in den 1920er-Jahren entwickelte Idee einer „Rassenhygiene“ zurück und steht im Zusammenhang mit dem in der nationalsozialistischen Ideologie festgelegten Endziel einer „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Klarzustellen ist hierbei, dass es sich um einen verschleiernden Euphemismus für die geplante und systematische Ermordung von „Erb- und Geisteskranken, Behinderten und sozial oder rassisch Unerwünschten“ handelte und nicht um Euthanasie im Sinne einer vom Patienten gewünschten Sterbehilfe bei einer unheilbaren Krankheit.

Die Entscheidungen dazu fällten nach Aktenlage zu "Gutachtern" beauftragte Ärzte.

Die „Aktion T4“ war Teil einer stufenweisen Verwirklichung von Kernzielen der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ oder „Aufnordung“ des deutschen Volkes. Hierzu gehörten verschiedene Maßnahmen - von harmlosen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Steuererleichterungen bis hin zur Zuweisung von Siedlerstellen und Erbhöfen zur Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichen Nachwuchs. Jede „Beeinträchtigung des deutschen Volkskörpers“ sollte durch die gesetzlich geregelte „Verhinderung" der Fortpflanzung von Menschen mit einer (angeblichen) Erbkrankheit sowie von sozial und rassisch unerwünschten Menschen verhindert werden. Mittel war dazu schließlich das „Ausmerzen“ in Form der Vernichtung von „lebensunwertem Leben“. „Heilen oder Vernichten" waren somit die komplementären Teile der nationalsozialistischen Ideologie. Federführend bei der Gesetzgebung zu diesem Ziel war der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick.

* Eingeleitet wurde die Entwicklung mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 (RGBl 1933 I, 529), das eine auch erzwungene Sterilisation von Menschen mit vermeintlich erblichen Krankheiten vorsah. Insgesamt bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden zwangssterilisiert, wobei über 6.000 Menschen zu Tode kamen.[2]
* Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 26. Juni 1935 (RGBl 1935 I, 773) wurde der Schwangerschaftsabbruch bei diagnostizierter Erbkrankheit legalisiert. Hinzu kamen neben der schon bestehenden medizinischen Indikation 1938 die rassische Indikation und 1943 die ethische Indikation.
* Heirat und außerehelicher Verkehr mit „fremdrassigen“ Menschen wurde durch das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15. September 1935 (RGBl 1935 I, 1146; dies lief ferner unter dem Wort Rassenschande) verboten.
* In einem weiteren Schritt wurde mit dem „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes – Ehegesundheitsgesetz“ vom 18. Oktober 1935 (RGBl 1935 I, 1246) die Eheschließung von Menschen mit einer (vermeintlichen) Erbkrankheit oder geistigen Behinderung mit gesunden bzw. nichtbehinderten Menschen unterbunden.
* Mit der Kinder-Euthanasie im Jahre 1939 wurde die Tötung von erbkranken und kognitiv oder körperlich beeinträchtigten Säuglingen und Kindern eingeführt, der mindestens 5.000 zum Opfer fielen.
* Die kurz darauf folgende Erwachsenen-„Euthanasie“, in der etwa 70.000 Bewohner von Heil- und Pflegeanstalten sowie Heimen für Menschen mit Behinderung umgebracht wurden.

Nach Einstellung der „Aktion T4“ im August 1941 durch die Berliner Zentrale wurde die Erwachsenen-„Euthanasie“ dezentral relativ unauffällig weitergeführt.

* Die Tötung kranker und nicht mehr arbeitsfähiger KZ-Häftlinge bis Ende des Krieges in drei der ehemaligen Tötungsanstalten der „Aktion T4“ (Bernburg, Sonnenstein und Hartheim) wurde nach dem hierfür verwandten Aktenzeichen als Aktion 14f13 bezeichnet. Etwa 20.000 Häftlinge wurden umgebracht.
* Mit der Aktion Brandt, benannt nach Dr. Karl Brandt, dem Begleitarzt Hitlers und ab 28. Juli 1942 Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie ab 5. September 1943 Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens, wurden ab 1943 Heil- und Pflegeanstalten für den infolge des zunehmenden Luftkrieges steigenden Bedarf von Ausweichkrankenhäusern in Beschlag genommen. Die Patienten wurden in besonderen Anstalten konzentriert, die in der Mitte des Reiches oder im Osten lagen. Durch gezielte Tötungen mit überdosierten Medikamenten oder Verhungernlassen durch Unterernährung wurde deren Zahl immer weiter drastisch reduziert. Diese Phase nach dem „offiziellen“ Ende der „Euthanasie“ im August 1941 wurde auch als „wilde Euthanasie“ bezeichnet und bedeutete die Ermordung von etwa weiteren 30.000 Menschen („offiziell“ = zentral angeordnet, bedeutet dabei aber nicht, dass eine Bekanntmachung dazu erfolgt wäre).

Lesen Sie bitte den ganzen Artikel in Wikipedia.de unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4
aktion t4

„Das Tibetische Totenbuch“ oder das „Bardo Thödol“ genannt unter folgendem Link:
http://www.bodhibaum.net/bardo/bardo.htm

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Das Ewige Leben durch: Ehren-Codex einhalten und die Teufelsperre 1,2+3                           § Dienst-Merkmal §

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